Gerade erst Anfang des Jahres ereignete sich in Südtirol ein schreckliches Unglück, als ein Betrunkener in eine Gruppe Menschen raste, die gerade aus einem Bus ausgestiegen waren. Auch wenn hier das Fahren bei überhöhter Geschwindigkeit und unter Alkoholeinfluss eine Rolle gespielt hat: Bushaltestellen sind immer eine besondere Gefahrenzone. „In diesen Bereichen sollten sowohl Fußgänger als auch Autofahrer besonders achtsam sein“, so die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Nach Ansicht des Autoclubs gibtes hier drei Gefahrenquellen: erstens der für den Autofahrer nicht einsehbare Bereich hinter dem Bus, von dem aus Fußgänger die Fahrbahn betreten, zweitens die Unachtsamkeit von Fußgängern, die aus oder in Richtung Bus die Straße überqueren, sowie drittens Autofahrer, die in diesem Bereich nicht aufmerksam genug sind und den haltenden Bus unerlaubt oder zu schnell überholen.
Mehr Aufmerksamkeit
So verhindert ein Bus, der am Straßenrand oder in der Parkbucht bzw. Bushaltestelle hält, aufgrund seiner Größe, dass der Bereich dahinter von einem Autofahrer eingesehen werden kann. Hier ist jedoch immer damit zu rechnen, dass Fahrgäste, die gerade aus dem Bus ausgestiegen sind, vor dem Bus die Straße überqueren, während andere die Straße zum Bus hin überqueren, um in den Bus einzusteigen. „Wie wir alle wissen, sind wir als Fußgänger nicht immer so aufmerksam, wie wir es eigentlich sein sollten: Wir sind in Zeitnot, wollen den Bus nicht verpassen, sind abgelenkt vom Handy etc. Besonders gefährdet sind hier aber auch (Schul-)Kinder, die mit dem Schul- oder Linienbus unterwegs sind und oft schlichtweg abgelenkt sind oder noch nicht die nötige Verkehrskompetenz entwickelt haben“, so die Experten des KS. Daher sollten auch Autofahrer hier verstärkt Acht geben.
Richtiges Verhalten an Bushaltestellen
Um die Gefahrensituation an Bushaltestellen zu entschärfen, können sowohl Fußgänger als auch Auto- oder Motorradfahrer einige Punkte beherzigen: Für Fußgänger ist es sinnvoll, zunächst den Bus wegfahren zu lassen. So können sie die Verkehrssituation besser überblicken, bevor sie die Fahrbahn betreten. Wie immer gilt natürlich auch der Grundsatz, links – rechts – links zu schauen, bevor man eine Fahrbahn betritt. „Bei starkem Verkehrsaufkommen kann es zudem hilfreich sein, mit einem Handzeichen (etwa einem ausgestreckten Arm) auf die Querungsabsicht aufmerksam zu machen“, so der KS.
Aber auch Fahrzeugführer müssen einige Regeln, die der Gesetzgeber für Haltestellen im Linien- und Schulbusverkehr geschaffen hat, beachten (§ 20 StVO): Halten Busse an einer Bushaltestelle, darf in beiden Richtungen nur vorsichtig am Bus vorbeigefahren werden. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt warten.
Noch mehr Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn der Bus mit Warnblinklicht fährt: Nähert sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, so darf dieser nicht überholt werden. Damit sollen besonders Kinder geschützt werden, die den Bus noch rechtzeitig erreichen wollen und evtl. rennend die Fahrbahn überqueren, ohne auf den Verkehr zu achten. Steht der Bus an der Haltestelle und hat zudem das Warnblinklicht eingeschaltet, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Auch hier dürfen die Fahrgäste nicht behindert werden und das Fahrzeug muss gegebenenfalls warten.