Viele, vor allem junge Radler fahren gerne freihändig. Auch das ist verboten - zumindest im öffentlichen Straßenverkehr - und kostet 5 Euro. Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts. Das kostet mindestens 60, bei Gefährdung anderer sogar 100 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es bis zu 180 Euro und entsprechende Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Auch Radfahrer dürfen nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt zwar bei 1,6 Promille, doch kann - laut KS - auch ein geringerer Alkoholspiegel Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem, wenn es zu einem Unfall kommt oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren.