Ein Rettungsgassen
Künftig wird die Behinderung von Einsatzkräften, etwa bei Unfällen, stärker geahndet. Für das Blockieren der Rettungsgasse drohen weiterhin 240 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und neu ein Monat Fahrverbot. Ebenfalls neu: Dieselben Sanktionen betreffen die Fahrer, die eine freie Rettungsgasse benutzen, indem sie beispielsweise einem Einsatzfahrzeug hinterherfahren.
Falschparken und unberechtigt halten
Sowohl beim falschen Parken als auch beim Halten von Autos in bestimmten Bereichen greift der Gesetzgeber künftig härter durch. Für das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz, einem E-Kfz-Parkplatz oder in einer Feuerwehrzufahrt werden je 55 Euro fällig. Wer in der Feuerwehrzufahrt parkt und dadurch zusätzlich Einsatzfahrzeuge behindert, muss 70 Euro zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Parkt man mit dem Auto auf Geh-, Rad-, Radschnellweg oder in einer Fußgängerzone, drohen 55 Euro Bußgeld. Teurer wird es, wenn Fußgänger oder Radfahrende dadurch behindert werden oder länger als eine Stunde geparkt wird. In beiden Fällen kommen auf den Falschparker je 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg zu.
Auch wer unberechtigt hält, wird künftig stärker zur Kasse gebeten: Beim Halten in zweiter Reihe oder auf einem Schutzstreifen für Radfahrer werden je 55 Euro fällig. Werden in beiden genannten Fällen andere behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.