Gerade bei jungen Radlern sehr beliebt ist es, freihändig zu fahren. Das ist verboten und kostet 5 Euro. Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts. Hier werden mindestens 60 Euro fällig, bei Gefährdung anderer bereits 100 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es bis zu 180 Euro.
Auch Radfahrer dürfen nicht betrunken fahren. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt zwar bei 1,6 Promille, doch kann - laut KS - auch ein geringerer Alkoholspiegel Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem, wenn es zu einem Unfall kommt oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren.