Wer den öffentlichen Verkehrsraum nutzt, muss sich an eine Vielzahl von Vorschriften halten, die in der Straßenverkehrsordnung geregelt sind. Das betrifft jedoch nicht nur die Nutzung von Straßen während der Fahrt, bei der etwa Vorfahrtsregelungen, Ampelanlagen, Straßenmarkierungen, Verkehrsschilder und Ähnliches beachtet werden müssen. Genauso gibt es für den so genannten ruhenden Verkehr Halte- und Parkvorschriften. Diese können mit oder ohne Verkehrszeichen, Zusatzzeichen und Verkehrseinrichtungen vorgegeben sein – beispielsweise in Form von Parkscheinen, Parkuhren, Parkscheiben oder Markierungen. Darüber hinaus werden durch die Halte- und Parkvorschriften auch zeitliche und räumliche Erlaubnisse oder Einschränkungen beschrieben. Sie regeln, wo und unter welchen Bedingungen ein Fahrzeug für wie lange abgestellt werden darf – beispielsweise Kurzzeit- oder Dauerparkplätze oder aber grundsätzlich Halte- oder Parkverbote.
Falsch geparkt: Verwarngeld fällig
Bei der Menge an Vorschriften kann es deshalb leicht einmal vorkommen, dass man sein Auto an der falschen Stelle abstellt oder parkt – gerade in Ballungsräumen ist die Gefahr besonders hoch. Der Grund dafür kann sowohl Unachtsamkeit als auch Unkenntnis von Verkehrsregeln sein. Zudem stellt man sein Fahrzeug gelegentlich aber auch wissentlich im Halte- oder Parkverbot ab, etwa weil partout kein freier Parkplatz zu finden ist oder man in Zeitnot ist. Die Folgen dieser Ordnungswidrigkeit in Form eines Verwarngeldes werden in Kauf genommen.
Falsch geparkt in einen Unfall verwickelt
Wie aber sieht es aus, wenn ein falsch geparktes Kraftfahrzeug in einen Unfall verwickelt und dabei beschädigt wird? „Hier gibt es gute Nachrichten für den Halter, denn grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Reparaturkosten übernimmt“, so die Verkehrsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).
Anders kann es jedoch aussehen, wenn besondere Umstände der Parksituation ebenfalls eine Ursache für den Unfall sind: Dann kann es zur Mithaftung kommen (vergleiche Urteil OLG Frankfurt vom 15.03.2018 -16 U 212/17). Dies kann beispielsweise bei verbotswidrigem Halten und Parken zur Nachtzeit an Engstellen mit ungünstigen Licht- und Straßenverhältnissen der Fall sein. Denn dadurch erhöht sich die Unfallgefahr signifikant. In einem solchen Fall entsteht die Mithaftung in Form einer Haftungsquote, die sich je nach Schwere des ordnungswidrigen Verhaltens bemisst, weil auch ein parkendes Kraftfahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund am Verkehr teilnimmt. „Aber unabhängig von Verwarngeld oder eventueller Mithaftung im Fall eines Unfalls: Wer sein Fahrzeug falsch parkt, gerade etwa in einer Feuerwehranfahrtszone, riskiert mitunter das Leben anderer. Deshalb lieber eine Runde mehr drehen auf der Suche nach einem geeigneten Parkplatz“, resümieren die Experten von Deutschlands drittgrößtem Automobilclub.