Mit seiner Feststellung, dass wieder mehr Anstrengungen in Sachen Verkehrssicherheit unternommen und neue Verordnungen im Verkehrsrecht vor diesem Hintergrund kritisch überdacht werden müssten, stieß der Jurist Dieter Müller bei seiner Festrede anlässlich der Verleihung des KS Energie- und Umweltpreises 2019 in München auch beim Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) auf offene Ohren. So engagiert sich der drittgrößte deutsche Automobilclub als Gründungsmitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrates bereits seit Jahren auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit und fordert, künftig hier wieder mehr zu investieren.
Prekäre Situation
„Wollen Sie den Toten sehen?“ Mit dieser schockierenden Frage eines bayerischen Polizisten vor wenigen Wochen an einige Gaffer, die an einer Unfallstelle mit ihrem Smartphone während des Vorbeifahrens Fotos von den verunfallten Autos und den getöteten Personen machen wollten, konfrontierte Müller gleich zum Start seiner Festrede die Zuhörer. Wie Müller berichtete, wollten die Gaffer es nicht, sondern lieber vor Peinlichkeit im Boden versinken, und wurden zu einer Strafe von 128,50 Euro für ihren Verstoß gegen die StVO verurteilt. Das Beispiel zeigt laut Müller klar auf: „In unserer mobilen Gesellschaft ist einiges aus dem Ruder gelaufen.“ Die prekäre Situation der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen zeige sich aber auch beim Thema Rettungsgasse. Zwar wurde die entsprechende Regelung der StVO erst vor wenigen Jahren klarer gefasst und mit passenden Sanktionen belegt. Allerdings verfüge die Verkehrspolizei in allen Bundesländern über zu wenig Personal, so dass Hunderte von Verstößen nicht beweissicher festgestellt werden könnten. Auch in Sachen „Vision Zero“ mit dem Ziel, keine Verkehrstoten mehr zu haben, gebe es noch einiges nachzuholen. So sei Deutschland in der Verkehrssicherheitsbilanz Europas bei den Verkehrsunfalltoten je eine Million Einwohner inzwischen auf Platz 10 zurückgefallen.
Scharf kritisiert Müller zudem die neue Verordnung für „Elektro-Kleinstfahrzeuge“, mit denen 14-Jährige auf Radwegen und Fahrbahnen mit 20 km/h neben und zwischen Kraftfahrzeugen fahren, die mit 50 km/h unterwegs sind. Beim Plan des Bundesverkehrsministeriums, wonach Autofahrern das Fahren eines Motorrads mit 125 ccm gestattet wird, ohne dafür eine Fahrprüfung abzulegen, sei zu hoffen, dass er gestoppt werde.
Mit Blick auf die zunehmende Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr meint der Jurist: „In welcher Welt wir leben, zeigt sich eben auch in unserem Denken, Fühlen und Verhalten auf und neben der Straße.“ So gelte auch im Lebensraum Straße die Goldene Regel: „Was du nicht willst, dass man es dir im Straßenverkehr antut, das füge als Verkehrsteilnehmer auch keinem anderen zu“ bzw. der §1 der StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ „Ein bedeutender Automobilclub wie der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) kann mit seinen Mitgliedern einen guten Teil dazu beitragen – durch die Vorbildwirkung jedes Einzelnen“, ist der Professor für Straßenverkehrsrecht Dieter Müller überzeugt.