Wer seinen Christbaum nicht per Lieferservice erhält oder ihn zu Fuß nach Hause trägt, transportiert ihn höchstwahrscheinlich mit dem eigenen Auto. Doch gerade bei etwas so Sperrigem wie dem Weihnachtsbaum gibt es einige Punkte zu beachten. Andernfalls kann der Baum, sollte er nicht richtig gesichert sein, bei starkem Abbremsen leicht zum tödlichen Geschoss werden. Ein kleines Bäumchen passt idealerweise vollständig in den Kofferraum. Für größere Formate dagegen gelten dieselben Regeln wie auch sonst bei der Ladungssicherung. „Konkret heißt das, dass die Ladung, also in unserem Fall der Weihnachtsbaum, niemanden gefährden darf – weder die Pkw-Insassen noch andere Verkehrsteilnehmer“, erläutern die Sicherheitsexperten des Automobilclub KS e.V. In § 22 (Ladung) regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO), dass die Ladung inklusive Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, „dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“. Am praktischsten und sichersten lässt sich der Baum mit Spanngurten festzurren; einfache Schnüre oder dehnbare Gummi-Expander sind hierfür ungeeignet.
Eine Frage der Ladungssicherung Eine gute Möglichkeit, den Tannenbaum zu verstauen, ist der Kofferraum. Bei einem größeren Christbaum klappt man den Rücksitz um und legt den Baum mit dem Stammende nach vorne in den Kofferraum, so dass der Stamm an die Rückenlehne des Fahrer- oder Beifahrersitzes anstößt. Um Harzflecken zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Decke unterzulegen. Anschließend wird der Baum mit Spanngurten im Auto fixiert. Auf jeden Fall sollte dabei beachtet werden, dass sowohl die Rücklichter als auch das Kennzeichen nicht verdeckt werden. Die andere Möglichkeit des Baumtransports ist ein Dachträgersystem auf dem Auto. Auch hier sollte der Weihnachtsbaum mit dem Stammende nach vorne mithilfe von Spanngurten gut befestigt werden. Eine geeignete Sicherung nach allen Seiten ist zudem eminent wichtig, damit er während der Fahrt nicht verrutscht oder sich lockert. Außerdem darf der Baum die Sicht nicht behindern.
Wichtig: die richtige Kennzeichnung bei großen Bäumen
Ragt die Baumspitze mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist diese nach § 22 (4) StVO kenntlich zu machen und zwar durch mindestens:
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Die angeführten Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. Nach hinten darf der Baum generell 1,50 m hinausragen. Bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km – und das dürfte beim Christbaumtransport in der Regel der Fall sein – dürfen es gleichwohl bis zu 3 m sein.
„Doch egal wie der Baum für das Weihnachtsfest im Auto verstaut ist: Auf jeden Fall sollte das Fahrverhalten während des Transports entsprechend angepasst und äußerst vorsichtig sowie vorausschauend gefahren werden, um vor allem Vollbremsungen zu vermeiden“, resümieren die Experten des Automobilclub KS e.V.
Im Übrigen sollte klar sein: Bei nicht verkehrssicher verstauter Ladung und wenn zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, schlägt der Bußgeldkatalog mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister zu Buche.