Eine Fahrradstraße, die mit dem Verkehrszeichen 244.1 anfängt, ist im Prinzip nichts anderes als ein breiter Radweg. Hier haben Radler absolut Vorrang. Andere Fahrzeuge dürfen nur dann die Straße benutzen, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist, so zum Beispiel mit dem Hinweis "Kfz-Verkehr frei". Nach Auskunft des KS gilt dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In vielen Fahrradstraßen ist der Kfz-Verkehr auf Anlieger oder eine Fahrtrichtung beschränkt.
Autofahrer dürfen Radfahrer nicht behindern oder gefährden. Notfalls müssen sie ihr Tempo weiter verringern. Radfahrer dürfen zwar nebeneinander fahren, müssen sich dabei aber möglichst weit rechts halten. Radelnde Kinder, die noch keine acht Jahre alt sind, müssen auch in der Fahrradstraße den Gehweg benutzen, sofern einer vorhanden ist.