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Vorfahrt für den Radverkehr

KS: In Fahrradstraßen dürfen Radler nebeneinander fahren

(lifePR) (München, )
Radfahren ist "in". Die Fahrradindustrie verzeichnet enorme Zuwachsraten. Und immer mehr Gemeinden weisen spezielle Fahrradstraßen aus, nicht zuletzt auch, um den Radverkehr attraktiver zu gestalten. Doch was gilt es in einer solchen Straße zu beachten? Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hat jetzt die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Eine Fahrradstraße, die mit dem Verkehrszeichen 244.1 anfängt, ist im Prinzip nichts anderes als ein breiter Radweg. Hier haben Radler absolut Vorrang. Andere Fahrzeuge dürfen nur dann die Straße benutzen, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist, so zum Beispiel mit dem Hinweis "Kfz-Verkehr frei". Nach Auskunft des KS gilt dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In vielen Fahrradstraßen ist der Kfz-Verkehr auf Anlieger oder eine Fahrtrichtung beschränkt.

Autofahrer dürfen Radfahrer nicht behindern oder gefährden. Notfalls müssen sie ihr Tempo weiter verringern. Radfahrer dürfen zwar nebeneinander fahren, müssen sich dabei aber möglichst weit rechts halten. Radelnde Kinder, die noch keine acht Jahre alt sind, müssen auch in der Fahrradstraße den Gehweg benutzen, sofern einer vorhanden ist.

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KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 500.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

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