Fahrradfahren wird immer beliebter - besonders die Corona-Krise hat den Fahrradhändlern einen regelrechten Ansturm beschert. Denn gerade in Zeiten der Pandemie ist das Fahrrad gut geeignet, um sich sportlich zu betätigen oder aber zur Arbeit zu pendeln, wenn man öffentliche Verkehrsmittel vermeiden und zugleich nicht mit dem Auto im Stau stehen möchte. Noch praktischer für viele sind in diesem Zusammenhang die Elektrofahrräder oder Pedelecs (Pedal Electric Cycle). Sie haben den großen Vorteil, dass man mit ihnen komfortabel längere Strecken zurücklegen kann und das bei geringem Kraftaufwand. Damit lassen sich Konditionsunterschiede etwa beim Mountainbiken zu zweit oder in der Familie ausgleichen; ambitioniertere Strecken sind möglich, als dies mit reiner Muskelkraft der Fall wäre. Senioren gewinnen durch die geringere Anstrengung auf dem Fahrrad wieder an Freiheit hinzu. Auch Kinder oder Lasten lassen sich im Fahrradanhänger einfacher von A nach B transportieren. Und nicht zuletzt kommt man mit elektrischem Rückenwind frisch statt durchgeschwitzt beim Geschäftstermin oder bei der Arbeit an.
E-Bike ist nicht gleich E-Bike
Doch die Elektrounterstützung der Pedelecs hat auch eine Grenze: Bei maximal 25 km/h und 250 Watt ist nämlich Schluss. Bleiben die Elektroräder in diesem Rahmen und muss man zusätzlich ab 6 km/h selbst mittreten, gelten rechtlich dieselben Bestimmungen wie für normale Fahrräder. Konkret heißt das, dass man mit einem Pedelec Radwege benutzen darf, keine Helmpflicht besteht und man weder ein Kennzeichen noch eine Haftpflichtversicherung noch einen Führerschein benötigt.
Neben dieser Kategorie der Elektroräder, die etwa 95 Prozent ausmachen, gibt es noch zwei weitere Kategorien an elektrisch unterstützten Zweirädern. Zweiräder, die mit Motorunterstützung zwischen 25 und 45 km/h fahren, gelten als Kleinkraftrad. Räder, die maximal 25 km/h fahren und kein Treten durch den Fahrer voraussetzen, sind Mofa und E-Bike gleichzeitig. Was die beiden letztgenannten Kategorien gemeinsam haben, ist, dass sie als Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L1e gelten. Somit benötigen sie sowohl eine Versicherung als auch eine Betriebserlaubnis. Auch Helm, Kennzeichen und Fahrerlaubnis sind in diesen Kategorien Pflicht.
Tuning von Pedelecs mit Konsequenzen
Die Pedelecs der weitaus meisten Radfahrer fallen in die erste Kategorie. Doch manche empfinden die Obergrenze von 25 km/h als zu limitierend. Die Verlockung ist groß, das Pedelec zu manipulieren, um es deutlich schneller als die erlaubte Obergrenze zu machen. Technisch möglich ist das beispielsweise mit dem Einbau von Tuning-Kits, die durchaus Geschwindigkeiten um die 40 km/h zulassen.
"Damit werden jedoch sowohl physikalische als auch rechtliche Grenzen überschritten, wodurch ein Pedelec zu einem Kleinkraftrad wird", warnen die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Denn zum einen ist das Rad selbst, also etwa Rahmen und Bremsen, nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.
Zum anderen muss ein Kleinkraftrad die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen - es benötigt also eine Betriebserlaubnis, ein Kennzeichen und ist versicherungspflichtig. Die Kfz-Führenden müssen zudem mindestens 16 Jahre alt sein, eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen, einen Helm tragen und dürfen nicht mehr auf dem Radweg fahren. Ferner gilt während der Fahrt eine Alkoholgrenze von maximal 0,5 Promille.
"Dessen sind sich aber die Pedelec-Fahrer, die mit getunten E-Bikes unterwegs sind, meist nicht bewusst", so der KS weiter.
Mehr als eine Ordnungswidrigkeit
Ein entsprechendes Fehlverhalten kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Bußgeld geahndet werden.
Richtig teuer kann es für Nutzer bei einem selbstverschuldeten Unfall werden, wenn zusätzlich noch Entschädigungsforderungen Dritter, z.B. bei Sach- oder Körperschäden oder in Form von Schmerzensgeld, im Raum stehen. Denn in diesem Fall bleibt selbst eine vorhandene private Haftpflichtversicherung - anders als bei einem Unfall mit dem Fahrrad - leistungsfrei.