In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) werden die vom Patienten privat zu zahlenden Leistungen des Zahnarztes geregelt. Neben den privaten Krankenversicherungen sind auch die gesetzlich Krankenversicherten betroffen. Wählt ein gesetzlich versicherter Patient eine Leistung, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht, trägt er die Mehrkosten selbst - und die sind in der GOZ geregelt. Diese Mehrkosten können im Einzelfall um mehr als das Doppelte ansteigen. Häufig werden diese Mehrkosten auch durch Zusatzversicherungen nicht vollständig gedeckt.
So beträgt das Zahnarzthonorar für eine einflächige Zahnfüllung zurzeit 30,93 Euro. Im nächsten Jahr soll die gleiche Leistung dann fast 65 Euro kosten - und dies bei einem lediglich einfachen Gebührensatz. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung kann der Zahnarzt die Kosten zusätzlich mit einem Faktor von bis zu 3,5 multiplizieren. In diesem Falle würden Mehrkosten in Höhe von mehr als 110 Euro entstehen. Der Kassenzuschuss bliebe mit rund 30 Euro jedoch gleich. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) würde eine Vollkrone künftig rund 74 Euro, eine Teleskopkrone sogar bis zu 230 Euro mehr kosten.
Häufig werden auch privat versicherte Patienten tiefer in die Tasche greifen müssen. Wurde vom privat Versicherten nicht ein Tarif mit einer Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent abgeschlossen, fällt ein Eigenanteil an. Immerhin: Die Zahnärzte werden verpflichtet, dem Patienten bei hohen Kosten für zahntechnische Leistungen einen Kostenvoranschlag anzubieten und auf Wunsch zu erstellen.
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www.krankenkassen.de/...
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