Die Versichertenkarte der BKK für Heilberufe verliert am 1. Januar 2012 ihre Gültigkeit. Wer dann nicht die Karte seiner neuen Krankenkasse vorlegen kann, ist für den Arzt ein Privatpatient, dem eine entsprechende Rechnung gestellt wird. Zwar weisen die Krankenkassen darauf hin, dass auch eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung ausreichend sei. Eine solche Bescheinigung stellen die meisten Krankenkassen aber nicht automatisch aus. Auch sie muss angefordert werden. Und: Wer zwar eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung vorgelegt hat, die neue Versichertenkarte aber nicht innerhalb von zehn Tagen nachreicht, erhält dennoch eine Privatrechnung.
Für alle, die ab 1. Januar 2012 weder Versichertenkarte noch eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung vorlegen können, wird es kompliziert. Betroffene werden zunächst eine Privatrechnung des behandelnden Arztes erhalten. Zwar ist bis 1. April 2012 bei Vorlage der Versichertenkarte eine Rückabwicklung möglich, die für das gesamte erste Quartal aus dem privaten Patienten wieder einen Kassenpatienten macht. Dieser Vorgang ist aber kompliziert und bei Ärzten sicher unbeliebt.
Deshalb gilt: Wer nicht noch im November die Mitgliedschaft in einer neuen Krankenkasse beantragt hat, kann gegen Jahresende in erheblichen Zeitdruck geraten. Gerade nach den schlechten Erfahrungen bei der Insolvenz der City BKK werden die Ärzte und Apotheken ab 1. Januar 2012 keine Ausnahmen mehr machen und die neue Versichertenkarte fordern.
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