- eine Kostenbeteiligung für Pflegebedürftige von maximal 20%.
- Volle Kostendeckung für die Akut- und Übergangspflege durch die obligatorische Krankenversicherung
- Sozialpolitische Massnahmen, welche die finanzielle Notlage von Pflegebedürftigen tatsächlich verhindern, d.h. Anpassung der Freigrenze für bewohntes Eigentum und für Vermögen im Ergänzungsleistungsgesetz.
- Weiterhin Kostenübernahme für den Aufenthalt in teilstationären Einrichtungen Im Interesse der Patientinnen und Patienten lädt die Krebsliga Schweiz den Nationalrat ein, seiner Kommission zu folgen.