„Mobile Raumluftreiniger in Unterrichtsräumen können allenfalls als unterstützende Technik zum Schutz vor einer Corona-Infektion eingesetzt werden“, erklärt der Landrat. „Die notwendige Lüftung der Räume zur Reduzierung des CO2-Gehalts und der damit verbundenen Verringerung eines Ansteckungsrisikos entfällt nicht.“ Auch das Umweltbundesamt stehe einem generellen Einsatz solcher Geräte kritisch gegenüber und halte ihn lediglich in Ausnahmefällen als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt. Denn die Wirksamkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte im Hinblick auf die Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren „ist in vielen Fällen bislang nicht eindeutig nachgewiesen“.
„Von unseren mehr als 1200 Unterrichtsräumen verfügt bereits ein Drittel über mechanische Lüftungsanlagen moderner Prägung. Diese führen den Räumen kontinuierlich Frischluft von außen zu. Die sonstigen Klassenräume haben bis auf wenige Ausnahmen ausreichend Fensterflächen, die die vorgeschriebene Stoßlüftung zulassen“, betont der Landrat. Lediglich die innenliegenden Unterrichtsräume verfügen meist nur über ältere Lüftungsanlagen, die eine mit Aerosolen belastete Luft nicht in vollem Umfang abführen können.
Diese drei Bereiche seien hinsichtlich der Infektionsgefährdung unterschiedlich zu bewerten. „Im Hinblick auf den Einsatz von geeigneten Raumluftreinigern stehen dabei die innenliegenden Räume an erster Stelle“, so Manfred Görig, „daher führen wir aktuell noch bis Anfang nächster Woche Begehungen an unseren Schulen durch und stimmen uns mit den Schulleitungen hinsichtlich der Notwendigkeit von Raumluftreinigern ab.“ Dabei werde unter anderem geprüft, ob innenliegende Räume überhaupt genutzt werden müssen, ob es Räume mit eingeschränkter Lüftung gebe und wo der Einsatz von ergänzenden Raumluftreinigern schulorganisatorisch erforderlich sei. „Im Ergebnis stehen dann Anzahl und zukünftiger Standort der noch anzuschaffenden Raumluftreiniger.“
Landrat spricht noch einen weiteren Aspekt an: Das Umweltbundesamt habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur hochwertige Durchsatzgeräte mit Hochleistungsschwebstofffiltern (HEPA-Filterklassen H13 oder H14) überhaupt geeignet seien, die gewünschte Funktion zu erfüllen.
Darüber hinaus werde seitens des Bundesamtes sogar vor möglichen Gefahren und Gesundheitsrisiken beim Einsatz von „günstigen Produkten“ gewarnt. Auch der Hessische Kultusminister habe in einem Schreiben an die Schulen geraten, insbesondere elternfinanzierte oder von Fördervereinen finanzierte Geräte, obwohl solche Spenden sicherlich gut gemeint seien, nicht einzusetzen und wenn doch, nur nach technischer Abstimmung mit dem Schulträger.
Was die Anschaffung der Geräte durch den Kreis als Schulträger angeht, weist der Landrat darauf hin, dass „wir bis zum heutigen Tag aus dem vom Land Hessen angekündigten Sonderprogramm für Luftreinigungsgeräte mit gesamt 10 Millionen Euro weder eine konkrete Zuweisung noch eine Empfehlung für bestimmte Geräte haben“. Nach den bisher angewandten Verteilungsschlüsseln wäre eventuell eine Zuweisung von rund 120.000 Euro zu erwarten. Bei einem angenommenen Anschaffungspreis von 2.000 Euro/Gerät wären demnach etwa 60 Geräte zu finanzieren. Diese könnten dann in den wenigen Räumen unterstützend zum Einsatz kommen, wo natürliche Belüftung nicht oder nur schwer möglich sind (innenliegende Räume).