Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Anmeldungen sind noch bis zum 12. Juli über ein Online-Formular unter: https://bit.ly/3dNCSyD möglich. Auch auf der Webseite des Amts für Wirtschaft und den ländlichen Raum, https://bit.ly/2BoYIeS, finden Interessierte weitere Informationen.
Die Förderung können eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten erhalten.
Gefördert werden Neuanschaffungen im Bereich Gesundheitsschutz, wie zum Beispiel Schutzmasken, Handschuhe und Desinfektionsmittel. Außerdem Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker.
Im Bereich Transport können beispielsweise Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets sowie die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern gefördert werden.
Weiterhin kann auch die digitale Ausstattung, wie zum Beispiel Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software finanziell unterstützt werden.
Für weitere Fragen stehen beim Vogelsbergkreis Jana Brittner, unter der Telefonnummer 06641 – 9773521, oder Ulla Kehr, unter 06641 977525 zur Verfügung.