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Corona: Welche Kosten kommen auf den Kreis zu?

Haushalt 2020 ist genehmigt - Genehmigung für 2021 ist zunächst ausgesetzt

(lifePR) (Lauterbach, )
Hotels und Gaststätten sind geschlossen, Autobauer fahren die Produktion runter, viele Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit: Noch steht nicht fest, welche finanziellen Folgen die Corona-Pandemie auf die Wirtschaft haben wird. Ebenso wenig lässt sich absehen, welche Kosten auf die Landkreise zukommen werden. „Ich gehe davon aus, dass wir künftig weit weniger Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten werden“, prognostiziert Landrat Manfred Görig. „Gleichzeitig werden auf den Vogelsbergkreis bedingt durch die Corona-Krise höhere Ausgaben zukommen.“ Der Landrat weiter: „Die Zeiten werden nicht einfacher, die finanziellen Spielräume werden enger werden.“

Noch kann der Kreis „wirtschaften“, wie es geplant und im Haushaltsplan festgeschrieben ist. Die angestoßenen Maßnahmen können in den nächsten Monaten umgesetzt werden, denn der Regierungspräsident in Gießen hat jetzt den Haushalt 2020 genehmigt. Das teilt Landrat Manfred Görig in einer Pressemitteilung mit.

Eigentlich hatte der Kreistag in seiner Sitzung im März einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Die Genehmigung für 2021 hat die Aufsichtsbehörde allerdings bis zum Jahresende zurückgestellt, da die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht abzusehen sind. Der RP verweist in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 30. März, nach dem die Genehmigung gegenwärtig ausscheidet.

In einer sogenannten Begleitverfügung würdigt der RP insbesondere die Bemühungen des Vogelsbergkreises in den vergangenen fünf Jahren, seine Finanzen zu konsolidieren. „Dem Landkreis ist es gelungen, seit 2015 im ordentlichen Ergebnis jahresbezogene Überschüsse zu erwirtschaften. Fehlbeträge aus Vorjahren sind nicht mehr vorhanden“, heißt es im Schreiben des RP. Der Vogelsbergkreis steht somit aktuell erstmals wieder an der Schwelle zur Klassifizierung „gesicherte Leistungsfähigkeit“. Vorsorglich weist der Regierungspräsident darauf hin, dass der Kreisausschuss „angesichts der veränderten Lage verantwortungsvoll abzuwägen hat“, welche Aufwendungen und Auszahlungen tatsächlich getätigt werden.

Von personalwirtschaftlichen Auflagen sieht der RP „aufgrund der günstigen Entwicklung der Finanzsituation in den vergangenen Jahren und in Anerkennung der bisherigen Konsolidierungsbemühungen des Landkreises“ ab. Auch auf eine Begrenzung der freiwilligen Leistungen wird von der Aufsicht verzichtet. Eine Ausweitung solle jedoch möglichst vermieden werden.

Da allerdings mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtsituation gerechnet werden müsse, sind die Budgetverantwortlichen in der Verwaltung aufgefordert, Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten, erklärt Landrat Manfred Görig. „Sollten diese Maßnahmen nicht zum notwendigen Ergebnis führen, muss der Erlass von hauswirtschaftlichen Sperren in Betracht gezogen werden“, kündigt Görig an.

Im Vogelsbergkreis liegen die Investitionsschwerpunkte in diesem Jahr einmal mehr im Bereich der Schulen und der Kreisstraßen. Dank der zügigen Bearbeitung der Genehmigung „sind wir jetzt in der Lage, wichtige Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, lobt Landrat Manfred Görig die Arbeit der Aufsichtsbehörde. „So können die Firmen in den Sommerferien in zahlreichen Schulen ans Werk gehen.“

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