Streuobstwiesen gehören nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde zu den artenreichsten Biotopen ganz Mitteleuropas und haben eine hohe Bedeutung für die heimische Biodiversität. Sie sind vom Menschen geschaffene Kulturlandschaften, in denen hochstämmige Bäume (Stammhöhe von mindestens 160 cm) unterschiedlichen Alters verstreut, also nicht in Reih und Glied, in der Landschaft stehen und aus unterschiedlichen Arten bestehen, wie Äpfel, Birnen, Kirschen, Mirabellen, Pflaumen, Speierlinge und Walnüssen. Oft handelt es sich bei diesen Arten um alte Obstsorten. Die sind nicht nur weniger anfällig für Krankheiten, Schädlinge und Klimaveränderungen, sondern sind auch für Allergiker meist verträglicher als neue Ostsorten.
Streuobstwiesen sind nicht nur ein Lieferant für heimische Nahrung in Bio-Qualität. Sie entwickeln sich zudem zu einer Oase für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, weil auf Düngung und Pestizide verzichtet wird, weil die Flächen nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden und weil sie schonend und umweltverträglichen bewirtschaftet werden durch eine Beweidung mit Schafen. Charakterarten auf der Streuobstwiese sind zum Beispiel Wendehals, Steinkauz, Gartenrotschwanz, Gartenbaumläufer und Grünspecht.
Die jetzt vom Regierungspräsidium bereitgestellten Fördermittel können Eigentümer und Bewirtschafter von Streuobstbeständen, Obstbaumalleen sowie von Flächen, die für die Neuanlage einer Streuobstwiese geeignet sind, beantragen. Durch das Förderprogramm wird die Neuanpflanzung von hochstämmigen Obst- und Nussbäumen, wie Apfel-, Birnen-, Kirsch-, Zwetschgen-, Mirabellen-, Quitten-, Reneklode-, Speierling-, Walnuss-, Mispel-, Elsbeer- oder Esskastanienbäumen, möglichst heimische alte Sorten, im Außenbereich bezuschusst. Eine Förderung in Hausgärten innerhalb von bebauten Gebieten ist nicht möglich. Je gepflanztem Hochstamm erhält der Antragssteller einen maximalen Zuschuss in Höhe von 50 Euro. Pro Antragssteller werden mindestens 5 bis maximal 20 Hochstämme pro Jahr bezuschusst.
Formlose Anträge können ab sofort beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Amt für Bauen und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde gestellt werden. Ansprechpartnerin für dieses Projekt ist Ann-Katrin Müller, ann-katrin.mueller@vogelsbergkreis.de. Die Förderrichtlinie finden Interessierte auf der Homepage des Vogelsbergkreises www.vogelsbergkreis.de unter der Rubrik Naturschutz/Projekte.