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Das Gewerbeamt des Vogelsbergkreises warnt

Vorsicht vor unseriösen Teppichhändlern und -wäschern

(lifePR) (Lauterbach, )
Dubiose Teppichhändler und – wäscher machen mit einer miesen Masche Kasse in Lauterbach und Homberg/Ohm. Davor warnt das Gewerbeamt des Vogelsbergkreises in einer Pressemitteilung.

Wie gehen sie vor? Zunächst behaupten die Händler, dass die Teppiche ihrer Kunden besonders wertvoll seien und den Besitzern dann zu einer überteuerten Reinigung und Reparatur raten. Sie versprechen eine Teppichwäsche nach persischer Tradition sowie einen anschließenden Weiterverkauf der Teppiche an internationale Kunden. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch beim Kunden nehmen die Verantwortlichen die Teppiche für die Aufbereitung gleich mit. Oftmals sehen die Auftraggeber ihre Ware nie wieder.

Die angeblichen Firmen schalten Anzeigen im Internet oder inserieren in Tageszeitungen. Die Kunden sind meist ältere Leute, die ihre Teppiche, die oft jahrelang in Familienbesitz waren, verkaufen oder reinigen lassen möchten. Die dubiosen Teppichhändler nutzen die Ahnungslosigkeit ihrer Opfer aus, da diese meist nicht wissen, was ihre Teppiche wirklich wert sind. Gelockt von einem viel zu hohen Weiterverkaufspreis, sind die Kunden bereit, viel Geld für die Aufbereitung zu zahlen. Da die Händler vorgeben, 25 Prozent Provision zu kassieren, glauben die Verbraucher an das ehrliche Interesse eines Weiterverkaufs. In Wirklichkeit haben die Teppichwäscher aber nie die Absicht, die Teppiche zu verkaufen.

Falsche Händler mieten Ladenlokale für kurze Zeit

In den Werbeanzeigen behaupten die angeblichen Teppichhändler, über jahrzehntelange Erfahrung zu verfügen. Sie erwecken den Anschein, als seien sie schon genauso lange in dem Ladenlokal der jeweiligen Stadt. In der Regel nutzen sie allerdings leerstehende Objekte, die sie günstig und kurzfristig anmieten und verschwinden nach kurzer Zeit wieder. Oft haben sie auch nur einen Raum in einem Bürokomplex gemietet, der nicht darauf ausgelegt ist, Kunden zu empfangen.

So geschehen auch im Vogelsbergkreis, wo Werbemaßnahmen auf für zwei Teppichannahmestellen in der Kreisstadt und in Homberg/Ohm aufmerksam machten. Unter beiden Adressen war jedoch niemand zu erreichen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Händler im Außendienst seien und, dass der Kunde gerne einen Termin zu Hause vereinbaren könne.

Während in Lauterbach ein Büro angemietet wurde, war es in Homberg ein Ladenlokal, welches bis auf die Werbung und ein paar Teppichmuster völlig leer ist: Es sind weder Tische, noch Stühle oder ein Telefon zu sehen. Dennoch wird mit einem Telefonanschluss mit Homberger Vorwahl geworben.

Unternehmen deutschlandweit vernetzt

Die unseriösen Teppichhändler sind gut vernetzt: Wenn einmal ein Ladengeschäft eines dubiosen Teppichhändlers behördlich geschlossen wird, wird einfach an anderer Stelle ein neuer Laden oder ein Büro angemietet.

Im Internet finden sich hierzu verschiedene Berichte über regelrechte „Unternehmensgruppen“, die mit dieser oder ähnlichen Methoden arbeiten.

Nur wenige Betroffene gehen zur Polizei. Sie schämen sich, auf die Masche hereingefallen zu sein, und wollen oftmals auch Verwandten nicht erzählen, dass sie fremde Leute ins Haus gelassen haben.

Tipps gegen unseriöse Teppichhändler
  • Fahren Sie vorab beim Ladenlokal des Teppichwäschers vorbei und lassen Sie sich zeigen, wie er wäscht.
  • Erkundigen Sie sich in der Nachbarschaft des Ladens, wie lange es das Geschäft schon gibt.
  • Ermitteln Sie mithilfe alter Rechnungen, was Ihr Teppich gekostet hat. Ziehen Sie Alter und Gebrauchsspuren großzügig ab. So können Sie abschätzen, bis zu welcher Summe sich eine Reinigung lohnt.
  • Holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Fragen Sie einen weiteren Experten, ob er den geschätzten Wert und den Preis für die Aufbereitung der Teppiche als realistisch einschätzt.
  • Leisten Sie nie Vorkasse.
  • Geben Sie nie den Teppich heraus, ohne die Durchschrift einer umfassenden Auftragsbestätigung erhalten zu haben.
  • Lassen Sie sich bei der Herausgabe des Teppichs nicht zu lange vertrösten.
  • Lassen Sie sich den Ausweis des Teppichhändlers bzw. –wäschers zeigen
Wenn Sie den Verdacht haben, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht, schalten Sie schnell die Polizei ein oder wenden Sie sich vorab an die Gewerbeabteilung des Vogelsbergkreises.

Diese erreichen Sie unter der Mail-Adresse gewerbeamt@vogelsbergkreis.de

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