Klingt alles ziemlich kompliziert – erst recht, wenn dann noch Stichwörter wie „selbstfahrende Autos“ oder „Smart Cities“ fallen. In den folgenden Fragen und Antworten sind daher die wichtigsten Informationen zusammengestellt, Hintergründe und Begriffe erklärt.
Frage: Was genau ist „5G“?
Antwort: „5G“ ist die Bezeichnung für das leistungsstarke Mobilfunknetz der fünften Generation, das praktisch eine sichere Standleitung ins Internet bietet, über die riesige Datenmengen in Echtzeit übermittelt werden können. Das Netz wird Grundlage für zahlreiche innovative Anwendungen in der gewerblichen Wirtschaft, in der Landwirtschaft, im privaten Bereich sowie bei der Entwicklung von Smart Countries und Cities sein. Es wird die Übertragung der Datenmengen über eine Luftschnittstelle sowie Datenkommunikation zwischen Maschinen ermöglichen. Der Deutsche Landkreistag bezeichnet 5G als die „infrastrukturelle Basis für eine umfassende, in ihren konkreten Dimensionen heute noch nicht absehbare Digitalisierung der Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt“.
Das klingt sehr theoretisch. Lässt sich die Entwicklung an konkreten Beispielen festmachen?
In der Landwirtschaft sind Mechaniker schon heute auf eine sichere Internet-Verbindung angewiesen, wenn sie auf dem Feld eine Maschine reparieren müssen, erklärt Landrat Manfred Görig. Die ist nicht überall gegeben, umso wichtiger ist der flächendeckende 5G-Ausbau. Auch in der Gesundheitsversorgung wird laut Landrat Manfred Görig das neue Mobilfunknetz eine wesentliche Rolle spielen. Und nicht zuletzt – vielleicht noch ein wenig Zukunftsmusik – beim autonomen Fahren. Dabei reicht es nicht aus, sich nur auf die Hauptverkehrsachsen wie die Autobahnen zu konzentrieren, sagt der Landkreistag. Vielmehr müssen auch die Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in die Ausbaupläne einbezogen werden. Nur dann können selbstfahrende Autos irgendwann auch in der Fläche von A nach B kommen.
Wann wird das sein? Wann wird ausgebaut? Und vor allem: Wer baut aus?
Das steht noch nicht fest, beim Ausbau sind wir noch nicht. Zunächst geht es um die Versteigerung der 5G-Frequenzen durch die Bundesnetzagentur. Ein finales Papier über Vergabebedingungen und Auktionsregeln liegt dem Beirat bei der Bundesnetzagentur vor. Der berät am kommenden Montag, 26. November, über den Entwurf. Versteigert werden sollen die Frequenzen dann im Frühjahr nächsten Jahres.
Lässt sich doch schon etwas zum zeitlichen Rahmen sagen?
Versorgt werden sollen bis Ende 2020 mit mindestens 100 Mbit/s mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege.
Bis Ende 2024 sollen dann alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s sowie alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s folgen.
Und welcher Punkt dieser Pläne stößt nun auf Kritik?
Es sind nur 98 Prozent der Haushalte, die ausgebaut werden sollen, und das entspricht nur 70 Prozent der Fläche. Der Landkreistag fordert dagegen eine flächendeckende Mobilfunkversorgung – also den Ausbau zu 100 Prozent. Die Auflagen, die bislang auf dem Tisch liegen, „werden bei weitem nicht ausreichen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen und Deutschland – wie vom Koalitionsvertrag angekündigt – zum Leitmarkt für 5G zu machen“, heißt es in einem Schreiben des Landkreistages an die Bundesnetzagentur.
Was schlägt der Landkreistag vor?
Eine Frequenzvergabe in einem gestuften Verfahren. Auf der ersten Stufe sollte die Vergabe von der Verpflichtung abhängig gemacht werden, den flächendeckenden Ausbau in Gebieten sicherzustellen, die aufgrund ihrer Bevölkerungsdichte wirtschaftlich nur schwer zu versorgen sind. Erst wenn alle schwer zu versorgenden Gebiete einem Netzbetreiber zugeordnet sind, sollte für die verbleibenden, lukrativen Gebiete eine Versteigerung nach herkömmlichem Muster durchgeführt werden.
Das hört sich doch vernünftig an. Was will nun Landrat Manfred Görig?
„Ich würde noch einen Schritt weitergehen“, sagt er, „ich würde gar keine Versteigerung durchführen.“ Da müssen die Netzbetreiber erst viel Geld für die Lizenzen zahlen, das ihnen später beim Ausbau fehlt. Und wenn dann ländliche Gebiete erneut nicht versorgt werden, legt der Bund Förderprogramme auf. ..
Genau dieses Geld wird also dann wieder ausgegeben.
„Ich würde das Augenmerk auf das Konzept des Netzbetreibers legen“, erklärt Landrat Görig. „Die, die ein Konzept für den ländlichen Raum haben, die bekommen eine Lizenz.“
Ansonsten, so seine Befürchtung, schaut der ländlichen Raum wieder in die Röhre, dann muss später mit viel Fördergeld und mit zeitlicher Verzögerung das nachgerüstet werden, was am Anfang versäumt wurde.