„Eine zeitnahe Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen (Brachen) zur Futternutzung bzw. Beweidung und die Ausnahmegenehmigung für eine Futternutzung von Zwischenfrüchten wäre für die Vogelsberger Betriebe sehr wichtig“, unterstreicht Mischak.
Die Ertragseinbußen schätzt Landwirtschaftsdezernent Dr. Mischak als „extrem“ ein und nennt als Beispiele: Wintergetreide bis zu 50 Prozent, Sommergetreide bis 30 Prozent, Raps 40 bis 100 Prozent, Silo-Mais bis 40 Prozent, Ackerfutter bis 75 Prozent, Grünland bis 70 Prozent. Betroffen seien insgesamt bis zu 70 Prozent der Betriebe.
Was in Nordhessen ohne Bürokratie für alle Landwirte praktiziert werde, das müsse auch für die Landwirte in Mittelhessen, also auch im Vogelsbergkreis, möglich sein.
Es sei nicht angemessen, dass jeder Landwirt mühsam einzeln beim Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum die Ausnahme beantragt. „Natürlich will unser Fachamt schnell helfen, aber der unbürokratische Weg wie in Nordhessen ist natürlich viel vernünftiger.“
Dr. Mischak teilt die Auffassung der heimischen Landwirte: Es herrsche extreme Trockenheit und damit verbunden ein extremer Mangel an Futteraufwuchs. Die Wiesen verdorren und, wenn es so weitergeht, müssen die Landwirte spätestens Ende August das Vieh von der Weide holen, weil es nichts mehr zu fressen gibt.
Der Aufwuchs in den sogenannten ÖVF-Brachen (stillgelegte Flächen) darf – eigentlich – nicht genutzt werden. In Jahren von Futterknappheit könne aber, so Dr. Mischak, die EU-Kommission gestatten, dass diese Flächen dennoch zur Futtergewinnung genutzt werden dürfen. Diese Freigabe seitens der EU sei bereits vor Wochen erfolgt. Im Anschluss daran dürfen die Länder, in Deutschland die Bundesländer, darüber befinden, ob die ÖVF-Brachen letztlich zur Nutzung freigegeben werden oder nicht. Das letzte Mal war dies 2015 der Fall. Im Jahr 2015 war die Futterknappheit allerdings längst nicht so prekär wie in diesem Jahr.
Ungeachtet der Notlage sei es seitens der Landesregierung in Hessen nur in den nördlichen Landkreisen gestattet, ÖVF-Brachen als Futterflächen zu nutzen.
In den anderen Kreisen Hessens, inklusive Vogelsbergkreis, wurde den Betrieben nunmehr erst kürzlich die Möglichkeit eingeräumt, einen einzelbetrieblichen und gut begründeten Antrag auf Freigabe der ÖVF-Brachen zu stellen. Am besten, so Dr. Mischak, wäre eine Handhabung der schon längst erteilten Erlaubnis durch die EU in allen hessischen Landkreisen für alle hessischen Landwirte. Denn die Dürre mache sich ohne Ausnahme breit. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen wenden bereits die Ausnahme von der EU-Regelung flächendeckend an.