„Das kostenfreie Onlineformat hat sich in den letzten Jahren bewährt. Daher haben wir uns dazu entschlossen, es auch in Zukunft beizubehalten. Nach Themen wie Elektromobilität und Energieeffizienzgesetz widmen wir uns heute der Wärmepumpe“, so Landrat Dr. Jens Mischak, Vorstandsvorsitzender des Vereins Region Vogelsberg, einleitend.
Philipp Kaiser, Kundenberater der OVAG, ging darauf ein, warum eine Wärmepumpe das eigene Haus umweltfreundlicher macht und wie man damit zur Energiewende beiträgt. „Die Bedeutung der Wärmepumpe ist nach wie vor groß, dennoch sollte man keine Schnellschüsse machen und sich gut beraten lassen“, so der Experte.
Ebenso richtete der Fachmann der OVAG den Blick auf die in diesem Jahr in Kraft getretene gesetzliche Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und erläuterte, was bei der Anmeldung einer Wärmepumpe seit dem 1. Januar 2024 zu beachten ist.
Er klärte auf, dass Wärmepumpen prinzipiell auch für Bestandsbauten möglich sind, aber häufig energetische Sanierungen mit sich bringen. Grundlage des Heizungstausches und auch für die korrekte Dimensionierung der Wärmepumpe sei die Heizlastberechnung. Die Kosten für die Installation einer neuen Heizungsanlage seien dabei ganz individuell und je nach Anforderung unterschiedlich umfangreich. Kaiser riet zu einer Beratung durch einen Energieberater oder einen Energieeffizienzexperten. Für detaillierte Informationen verwies er auf die Webseite der OVAG: www.ovag.de.
Schließlich zeigte der Experte die Vorteile einer Kombination aus Photovoltaik-Anlage und Wärmepumpe auf. Er merkte gleichzeitig an, dass die PV-Anlage den Strombedarf der Wärmpumpe nur teilweise decken kann. Gerade zu den Zeiten, in denen die PV-Anlage viel Strom erzeuge, benötige die Wärmepumpe am wenigsten und umgekehrt. Neu sei, dass sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Anschlussleistungen größer 4,2 kW, unter anderem Wärmepumpen mit zusätzlichem Elektro-Heizstab, beim Netzbetreiber angemeldet und steuerbar sein müssen. Die daraus resultierende Reduzierung der Netznutzungsentgelte werde wahlweise durch einen jährlichen Pauschalbetrag oder bei separatem Stromzähler durch eine prozentuale Reduzierung des Stromarbeitspreises vergütet. Abschließend informierte Kaiser über verschiedene Fördermöglichkeiten, die am 1. September in Kraft getreten sind.
Wer sich im Nachgang noch informieren möchte – die Präsentation sowie die Kontaktdaten des Referenten stehen auf der Webseite des Vereins Region Vogelsberg e. V. unter www.region-vogelsberg.de/veranstaltungen für kurze Zeit zur Verfügung.