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Fairer Flächenausgleich für Eingriff durch Neubau der A 49

(lifePR) (Kassel, )
Hessische Landgesellschaft stellt im Einvernehmen mit der Landwirtschaft ein Zehntel der benötigten Eingriffsfläche von mehr als 200 Hektar zur Verfügung / Staatssekretärin Dr. Tappeser lobt „ausgewogenes Ergebnis“/HLG-Geschäftsführerin Prof. Dr. Klärle: „Wir nehmen die Sorge der Landwirte um den knappen, nicht vermehrbaren Boden ernst.“

Die Hessische Landgesellschaft (HLG), die Flächenmanagerin des Landes mit Sitz in Kassel, leistet im Einvernehmen mit der Landwirtschaft ihren Beitrag zum fairen Flächenausgleich beim Neubau der Autobahn 49 (Kassel-Gießen) im Abschnitt zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss an die A 5 bei Gemünden. Mit eigenen Flächen, die sie unmittelbar zum Flächenausgleich und mittelbar als Pachtland einbringt, entlastet die HLG damit die Landwirtschaft, die ohnehin den Großteil des Flächenbedarfs für die neue Straße bereitstellen muss. Die Vertreter der Landwirtschaft in der Region begrüßen das Engagement der HLG und unterstützen es. Insbesondere mit Blick auf die Verteilung des Pachtlandes unter den Landwirten, die vom Bau der A 49 betroffen sind, haben die offiziellen Vertreter der Landwirtschaft ihre Mitwirkung zugesagt.

Die zuständige Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium, Dr. Beate Tappeser (Bündnis 90/Die Grünen), bekräftigt, „dass durch den konstruktiven Abstimmungsprozess aller Beteiligten ein ausgewogenes Ergebnis für die Landwirtschaft nun möglich ist."

Autobahnneubau zwischen Stadtallendorf und A 5 erfordert 207 Hektar Fläche

Für den Neubau der Autobahn im Abschnitt Stadtallendorf – Gemünden (VKE 40) werden etwa 207 Hektar Fläche benötigt, die im Wege eines Flurbereinigungsverfahren bereitgestellt werden. Von dieser Fläche stellt die HLG aus ihrem Bestand 3,4 Hektar Eigentumsflächen im Verfahrensgebiet der Flurbereinigungsbehörde zu Verfügung. Zusätzlich bietet die HLG außerhalb der Flurbereinigungsmaßnahme weitere 17 Hektar Landwirtschaftsfläche den besonders stark von dem Eingriff betroffenen Landwirten auf Pachtbasis an. Damit minimiert die HLG den Bedarf an landwirtschaftlichen Flächen aus dem Eigentum von Landwirten für den Bau der A 49 um weitere zehn Prozent.

Klärle: „HLG leistet mit Weitblick ihren Beitrag zur nachhaltigen Flächenentwicklung“

„Der Autofahrer, der die A 49 eines Tages befährt, wird es nicht merken, wem die Fläche einst gehörte, und wer sie über Jahrhunderte in Demut vor der Natur bewirtschaftet hat. Aber für die Landwirte sind die Eingriffe in ihr Eigentum zum Wohle aller häufig schmerzhaft“, sagt Prof. Dr. Martina Klärle, Geschäftsführerin der HLG: „Darum freue ich mich, dass die HLG abermals mit Weitblick ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Flächenentwicklung für das Land Hessen und für die betroffenen Landwirte geleistet hat. Wir nehmen die Sorge der Landwirte um den stets knappen, nicht vermehrbaren Boden ernst, insbesondere in einer Zeit, in der die Ressource Fläche so knapp ist wie kaum zuvor.“ Prof. Dr. Klärle weist darauf hin, dass es zahlreiche, legitime und zugleich widerstreitende Ansprüche auf Flächen in Hessen gibt. Sie erinnert an den Anspruch auf Wohn- und Gewerbeflächen, auf Trassen für Mobilität und Energietransport, auf Flächen für Energieerzeugung, an den Anspruch der Landwirtschaft auf Böden, um unser aller Versorgung mit qualitativ hochstehenden Lebensmitteln zu sichern, sowie an das grundlegende Erfordernis, für den Erhalt der Schöpfung durch einen ökologischen Ausgleich von Eingriffen in die Natur Sorge zu tragen.

Hessischer Bauernverband: Vizepräsident Lein freut sich über Kompromisslösung

Der Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes, Volker Lein, hebt hervor, dass sich die Landwirtschaft den gesellschaftlichen Anforderungen, wie dem Bau von Verkehrswegen, stellt. Wichtig sei es jedoch, dass ein fairer Interessensausgleich gefunden wird, und die Inanspruchnahme von Flächen für Infrastruktur und naturschutzrechtlichen Ausgleich nicht einseitig nur zu Lasten der wirtschaftenden Betriebe erfolgen dürfe. Von zentraler Bedeutung sei eine frühzeitige und transparente Einbindung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe. Vizepräsident Lein zeigt sich erfreut, dass nach langen und zähen Verhandlungen ein Kompromiss gefunden werden könnte.

Vogelsbergkreis: Landrat Görig und Landwirtschaftsdezernent Dr. Mischak begrüßen die Verabredung zugunsten der Anrainer-Landwirte

Dr. Jens Mischak (CDU), Erster Kreisbeigeordneter und Landwirtschaftsdezernent im Vogelsbergkreis, ist gemeinsam mit Landrat Manfred Görig (SPD) erfreut darüber, dass es weitere Flächenzuweisungen von Seiten der HLG geben wird. Mischak und Görig hatten im Frühjahr bereits hierüber im Interesse der Anrainer-Landwirte mit Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) verhandelt. Daraufhin waren bereits 28 Hektar Landesfläche zum Ausgleich zugesagt worden. Nun wurden – sehr zur Freude der Vogelsberger Spitzenpolitiker – weitere Flächen zugunsten der Landwirte in Aussicht gestellt.

Thias (HLG) dankt Bauernverband, Politik und Behörden für „tatkräftige Unterstützung“

Gunther Thias, Bereichsleiter der HLG für Mittelhessen mit Sitz in Gießen, erläutert die Initiative der HLG, einen fairen Flächenausgleich entlang der A 49 herbeizuführen. Als Ausgleich durch den Eingriff, der mit dem Neubau der A 49 verbunden sei, benötigten die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe neue Acker- und Grünlandflächen. Die HLG stelle 3,4 Hektar Eigentumsflächen im Verfahrensgebiet der Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung.

„Zusätzlich werden außerhalb der Maßnahme weitere 17 Hektar Landwirtschaftsfläche den besonders betroffenen Landwirten auf Pachtbasis angeboten. Das ist neu und innovativ. So soll mit tatkräftiger Unterstützung des Kreisbauernverbands, des Gebietsagrarausschusses, des Amts für Wirtschaft und den ländlichen Raum, des Landrates des Vogelsbergkreises und der Flurbereinigungsbehörde sichergestellt werden, dass leistungsfähige Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe die richtigen Flächen bekommen“, sagt Thias, der von seiner Ausbildung her Agrarwissenschaftler ist und die Sorgen der Landwirte aus eigener Erfahrung kennt. Thias fährt fort: „Der Vorteil dieser Regelung liegt auf der Hand. Da die Pachtflächen außerhalb des Verfahrensgebiets zusätzlich mobilisiert werden, entsteht keine neue Betroffenheit eines vom Bau der Autobahn tangierten Betriebes.“ 

Die Hessische Landgesellschaft mbH – kurz „HLG“ – wurde 1972 gegründet. Ihre Vorläufer entstanden 1919.  Sie ist die staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung in Hessen. Die HLG betreibt Flächenmanagement nicht nur zur Entwicklung des ländlichen Raums, sondern auch im Dienst der nachhaltigen und ökologischen Entwicklung des ganzen Landes als einem prosperierenden Wirtschaftsstandort mit attraktiven Räumen zum Leben auch innerhalb der Ballungsräume sowie einer zeitgemäßen Mobilität und Energiewirtschaft. Die HLG ist sowohl Sanierungs- und Entwicklungsträger nach dem Baugesetzbuch, als auch Domänenverwalter und Ökoagentur des Landes Hessen. Mit einem Partnerunternehmen führt die HLG Deutschlands erste Hofbörse, deren Existenz den Erhalt der hessischen Landwirtschaft fördert. Die HLG beschäftigt etwa 130 Mitarbeiter, vorrangig Agrar-Ingenieure, Architekten, Vermessungstechniker und Kaufleute. Seit Jahrzehnten bildet sie Kaufleute für die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft aus. Das gemeinnützige Siedlungsunternehmen mit Hauptsitz in Kassel befindet sich im mehrheitlichen Landesbesitz. Weitere Beteiligungen halten die Landesbank Hessen-Thüringen, andere Bankinstitute und zahlreiche Gebietskörperschaften.

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