Gefördert werden können Projekte, die zur Erreichung der Ziele der „Lokalen Entwicklungsstrategie Region Vogelsberg 2023 – 2027“ (https://www.region-vogelsberg.de/regionalbudget/) beitragen und dem Allgemeinwohl beziehungsweise der Allgemeinheit dienen. Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel werden die vollständig eingereichten Anträge sodann bearbeitet.
Alle Antragsteller, die 2024 bereits eine Förderung im Regionalbudget erhalten haben, sind für das Regionalbudget 2025 nicht antragsberechtigt.
Jugendliche und junge Erwachsene, deren Wünsche und Projekte im Rahmen von Vereinen, Verbänden oder Kommunen umgesetzt werden können, stehen auch in der neuen Antragsrunde im Fokus. Speziell für diese Zielgruppe ist ein Teil der finanziellen Mittel vorgesehen.
Der Kreativität sind hier nur wenige Grenzen gesetzt und die Projektideen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen mit einem Zuschuss von 80 Prozent gefördert. Eine der Bedingungen ist, dass die förderfähigen Gesamtkosten des Projektes mindestens 1.000 Euro und höchstens 15.000 Euro betragen. Die Durchführung eines Projektes kann den ganzen Sommer in Anspruch nehmen, muss allerdings bis Mitte Oktober 2025 umgesetzt, abgeschlossen und abgerechnet sein. Eine Übertragung von Mitteln in das Folgejahr ist nicht möglich.
Die schriftliche Antragsstellung muss spätestens bis zum 28. Januar 2025 erfolgt sein. Das Regionalmanagement der Region Vogelsberg e. V. ist bei der Antragsstellung behilflich. Welche Projekte am Ende gefördert werden, entscheidet das LEADER-Entscheidungsgremium. Informationen zum Programm und die Ansprechpartner finden sich unter www.region-vogelsberg.de.
Das Büro des Regionalmanagements der Region Vogelsberg e. V. erreicht man am Standort
Adolf-Spieß-Straße 34, 36341 Lauterbach unter der Telefonnummer 06641 977-6625 und der E-Mail-Adresse: info@region-vogelsberg.de. Die Kontaktdaten finden Sie auch auf der Webseite unter www.region-vogelsberg.de.