„Auch in Angenrod gilt ab sofort die Geschwindigkeitsbegrenzung, allerdings sind wir mit dieser Lösung nicht glücklich“, betonte der Landrat. Denn: In Angenrod gilt Tempo 30 nicht durchgehend in beiden Richtungen, sondern wird in der Ortsmitte wieder aufgehoben, beschränkt sich daher nur auf die Leuseler Straße. „Bergab fahren die Lastwagen mit Tempo 30 in den Ort, bergauf Richtung Kirtorf können sie dann beschleunigen und dürfen 50 fahren. Das hat mit Lärmreduzierung nichts zu tun, im Gegenteil: Wenn bergauf Gas gegeben wird, dann wird es richtig laut“, ärgerte sich der Landrat über eine Entscheidung des Regierungspräsidiums in Gießen. „Wir hatten beantragt, für die komplette Ortsdurchfahrt Tempo 30 einzurichten, doch vom RP wurde dieser Vorstoß als ,nicht sachgerecht` zurückgewiesen“, schilderte der Landrat den Hintergrund. „Wir hätten uns gewünscht, dass sich das Regierungspräsidium unserem Vorschlag angeschlossen und eine Genehmigung erteilt hätte. Über eine Ausnahmeregelung wäre das möglich gewesen. Dem ist aber leider nicht so.“
In Alsfeld aber gilt Tempo 30 im Kernbereich der Bundesstraße 49 und dann weiter im Verkauf der Bundesstraße 62 bis zur Einmündung der Hersfelder Straße – und zwar in beiden Richtungen. „Es ist wichtig, den Straßenlärm gerade in der Nacht zu reduzieren, denn in weiten Teilen Alsfelds stehen die Wohnhäuser unmittelbar an den beiden Bundesstraßen“, so Görig abschließend.