Nach Angaben des Veterinäramtes führt eine Infektion bislang nur bei Vögeln zu tödlichen Erkrankungen. Hühnervögel sind besonders empfindlich und sterben schnell und plötzlich, während Wasservögel weniger empfindlich sind. Diese können deshalb jedoch das Virus weit verbreiten und über mehrere Tage übertragen, ohne selbst zu erkranken.
Kalte und feuchte Witterung kommt dem Virus entgegen. Es bleibt über Tage in der Umwelt infektiös und damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich weitere Vögel anstecken.
Zurzeit besteht eine erhebliche Gefahr, dass das Virus durch Wildvögel auf Geflügelhaltungen übertragen wird. Aber auch der Geflügelhalter selbst kann das Virus unbemerkt in den Bestand tragen - und zwar mit seiner Kleidung und seinen Schuhen, mit nicht sicher gelagertem Futter oder Einstreu sowie durch Oberflächenwasser als Tränke oder Bad.
Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:
- Aufstallung des Geflügels oder Unterbringung in Volieren mit geschlossenem festem Dach und vogeldichten Netzen/Gittern an den Seiten.
- Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern.
- Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
- Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben
Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel und Raubvögel, können an Geflügelpest verendet sein und müssen schnellstmöglich geborgen und auf Geflügelpest untersucht werden. Deshalb sollten Finder auch in diesen Fällen beim Veterinäramt (Telefon 06641/977-6800) anrufen, damit diese Vögel eingesammelt und untersucht werden.
Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandsregister nach Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.