Die Freitag erlassene Allgemeinverfügung gilt bis zum Karfreitag (10. April). Sie betrifft sowohl öffentliche, als auch private Veranstaltungen. „Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang“, erklärte Landrat Manfred Görig und verwies auf die Gefahr, sich bei einer Großveranstaltung mit dem Coronavirus anstecken zu können. Zudem sei eine möglicherweise nötige Rückverfolgung zu Kontaktpersonen kaum zu gewährleisten.
„Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besuchern werden wir eine Empfehlung an den Veranstalter geben: Wenn es nicht zwingend erforderlich ist, soll die Veranstaltung möglichst nicht stattfinden“, hatte Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak schon vor Tagen erklärt. Dieser Einschätzung schlossen sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister am Freitag an. „In unseren Städten und Gemeinden empfehlen wir, alle Veranstaltungen abzusagen, die ohne Probleme zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können“, so der Feldataler Bürgermeister Leopold Bach als stellvertretender Sprecher der Vogelsberger Bürgermeister. Das betreffe Veranstaltungen mit beispielsweise 50 Teilnehmern wie Vereinstreffen oder Vereinsjubiläen, genauso wie größere Veranstaltungen in den kommunalen Liegenschaften der Städte und Gemeinden wie zum Beispiel Theateraufführungen, Kirmesveranstaltungen oder Volksfeste mit mehreren 100 Teilnehmern.
„Wir werden sehr sensibel auch mit kleinen Veranstaltungen umgehen“, kündigte Bach im Namen seiner Amtskollegen an. „Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger jedoch ein Stück weit sensibilisieren und natürlich schützen.“