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Gesundheitsamt als Beratungsstelle

Flexible Regelung trifft auf Zustimmung beim Einzelhandel / Infektionsschutz muss allerdings weiter gewährleistet sein

(lifePR) (Lauterbach, )
Seit Montag dürfen Einzelhändler in Hessen ihre Geschäfte wieder öffnen. Allerdings nur, wenn sie sicherstellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Über die Frage, ob eine Verkleinerung der Verkaufsfläche erlaubt ist, um unter die 800-Quadratmeter-Grenze zu kommen, wurde von der hessischen Landesregierung erst relativ kurzfristig entschieden. Für größere Einzelhändler im Vogelsbergkreis hätte dies womöglich bedeutet, dass sie ihre Türen am Montag nicht hätten öffnen können. „Dass Wiesbaden sich in der Sache bewegt und eine pragmatische Lösung gefunden hat, begrüßen wir sehr – ein deutliches Zeichen für den regionalen Einzelhandel“, sagt Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. Noch am Sonntag hatte die Landesregierung eingelenkt und anpassungsfähige Regeln auf den Weg gebracht. Wenn Einzelhändler ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter verkleinern, dürfen sie ihre Geschäfte öffnen.

Bei einem kurzen Vor-Ort-Termin machten sich Wirtschafts- und Gesundheitsdezernent Dr. Mischak sowie Dr. Henrik Reygers (links) vom Gesundheitsamt ein Bild von den Maßnahmen, die Jens Kimpel (Mitte), Inhaber vom gleichnamigen Modehaus in Lauterbach, in die Wege geleitet hat. Dort wurde Verkaufsbereich durch Absperrungen verkleinert, sodass neben dem Erdgeschoss nun ein Teil vom 1. Stock für die Kunden zur Verfügung steht. Unter strengen Abstands- und Hygiene-Regeln darf das Modehaus wieder öffnen. Gesundheitsdezernent Dr. Mischak nahm die kurze Stippvisite zum Anlass, auf die wichtige Beraterfunktion des Gesundheitsamtes hinzuweisen: „Das Experten-Team vom Gesundheitsamt berät zum Beispiel Unternehmen des Fach- und Einzelhandels, die Beratungsbedarf bei den Hygiene- und Abstandsregeln haben“, führt Dr. Mischak aus.

Wir hoffen, dass wir uns auf verantwortungsvolle Unternehmer und Kunden verlassen können – um so in Zeiten der Corona-Pandemie sich selbst und andere zu schützen“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Mischak. Insgesamt gelte, dass auch nach den beschlossenen Lockerungen die Situation gut beobachtet werden müsse. Die ab kommender Woche geltende Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV sei eine Kompensation für die Risiken, die durch die Wiedereröffnung von Geschäften entstehen würden.

Das Gesundheitsamt steht unter 06641/977-189 oder per E-Mail an gesundheitsamt@vogelsbergkreis.de zur Verfügung. 

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