Dies ist das Ergebnis eines gemeinsamen Gesprächs zwischen dem Landrat, den beiden Bürgermeistern Timo Georg (Schwalmtal) und Lars Wicke (Grebenau), der Rainröder Ortsvorsteherin Tanja Georg, Ulrich Hansel, dem Regionalbeauftragten von Hessen mobil, der Polizei und der Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises in der Schwalmtaler Gemeindeverwaltung. Dabei wurden die Hintergründe noch einmal detailliert dargelegt.
So wurde schon 2006 für die B 254 zwischen Felsberg und Fulda ein Durchfahrverbot für Lastwagen über 12 Tonnen im Durchgangsverkehr angeordnet. Das bis dahin geltende Nachtfahrverbot für Lkw auf der B 254 zwischen Felsberg und Alsfeld wurde aufgehoben. „Mit dieser Maßnahme sollte verhindert werden, dass betroffene Lkw die mautpflichtige Autobahn in Nordhessen verlassen und über autobahnnahe Bundesstraßen wie die B 254 in Richtung Süden bis nach Fulda fahren, um so die Kosten für die Maut zu sparen“, schildert der Landrat die Ausgangslage in einem Schreiben an Jens Deutschendorfer, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Daraufhin mehrten sich Klagen aus umliegenden Gemeinden wie Schwalmtal und Grebenau, weil Lkw-Fahrer versuchten, das Streckenverbot zu umfahren und auf Landes- und Kreisstraßen auswichen. „Insbesondere ortsunkundige Fahrer nutzen die Strecken, obwohl ihr Ziel in Lauterbach, Herbstein, Wartenberg oder Fulda liegt und somit das Fahrverbot auf der B 254 für sie gar nicht gilt“, führen die beiden Bürgermeister Timo Georg und Lars Wicke aus. „Ich sehe da auch ein technisches Problem, denn die B 254 wird in älteren Navis nicht angezeigt. Ich habe mit mindestens 30 Lkw-Fahrern gesprochen, sie alle hatten ihr Fahrtziel im Vogelsbergkreis, hätten die B 254 somit befahren dürfen. Weil aber das Navi andere Strecken anzeigte, fuhren sie über Landes- und Kreisstraßen“, so Grebenaus Bürgermeister Wicke.
„Nach Ausweitung der Maut auf Bundesstraßen zum. 1. Juli 2018 ist ein Streckenverbot auf der B 254 - ursprünglich gedacht, um den Mautausweichverkehr einzuschränken – sowieso nicht mehr nötig, für die Lkw-Fahrer gibt es keinen Grund mehr, die Autobahn zu verlassen, da auch auf der Bundesstraße Maut erhoben wird“, ergänzt Landrat Manfred Görig und verweist darauf, dass er dem Ministerium damals schriftlich mitgeteilt hatte, dass er das Streckenverbot für den Mautausweichverkehr „nicht mehr für zwingend erforderlich“ halte. Er hatte um Prüfung gebeten, ob das Verbot für die B 254 aufgehoben werden könne. Gleichzeitig hatte er angeregt, das ehemals geltende Nachtfahrverbot zwischen Felsberg und Alsfeld erneut anzuordnen.
Das Ministerium indes lehnte ab und hielt am Lkw-Fahrverbot fest. Der Schutz der betroffenen Wohnbevölkerung vor unzumutbaren Belästigungen des Schwerlastverkehrs sei dadurch weiterhin gewährleistet, hieß es im Schreiben aus Wiesbaden. Und weiter: Durch die Lkw-Fahrverbote habe sich in den vergangenen Jahren ein Lärmschutzniveau gefestigt, das sich durch eine Aufhebung verschlechtern würde.
„Natürlich unterstütze ich als Landrat die Aussage der Landesregierung, dass Verkehr leiser werden muss, in zahlreichen Ortsdurchfahrten im Zuge der B 49, der B 62 und der B 254 habe ich daher schon Tempo 30 für Lkw in der Nachtzeit angeordnet“, sagt Landrat Görig. „Man muss aber auch ganz klar sagen, dass die Sperrung der B 254 erhebliche Auswirkungen auf untergeordnete Landes- und Kreisstraßen und die jeweils betroffenen Kommunen hat.“
Deshalb appelliert Manfred Görig noch einmal ans Verkehrsministerium, die Sperrung zwischen Alsfeld und Fulda aufzuheben. Somit könnten Lastwagen die B 254 regelkonform befahren, sie müssten keine erheblichen Umwege – teilweise bis zu 30 Kilometer – in Kauf nehmen, die völlig unnötig seien. „Diese Umwege sind aus ökologischen Gesichtspunkten nicht zu verantworten und auch wirtschaftlich nicht vertretbar.“ Zudem weist der Landrat darauf hin, dass die B 254 zwischen Alsfeld und Fulda direkt nur durch wenige Ortschaften führt, sondern meist an den Dörfern vorbeigeführt wird. Das Lärmschutzinteresse der Bevölkerung dürfte daher durch eine Aufhebung der Sperrung „nur in geringem Maße“ betroffen sein.
Görig schlägt vor, die Verkehrsbeschränkung zunächst für ein Jahr aufzuheben - im Rahmen eines Verkehrsversuches. Die Verkehrsbehörde des Kreises könnte Zählungen durchführen, eine abschließende Entscheidung des Verkehrsministeriums könnte dann nach Auswertung der Daten im Rahmen eines Vorher-/Nachher-Vergleichs erfolgen.