Keine Maßnahme werde zu Lasten einer anderen Kommune im Kreisstraßenbau vorgezogen und durchgeführt. Im Falle Alsfeld-Hattendorfs sei es nicht schneller gegangen, weil eine andere Kommune deshalb nun warten müsse. Vielmehr habe das Land Fördergelder für eine weitere Maßnahme schneller freigegeben, so dass Hattendorf „punktgenau“ auf die Tagesordnung kommen konnte.
Dr. Mischak äußert sich in seiner Pressemitteilung auch zur generellen Praxis, dass für einen Ausbau innerhalb der Orte der Landkreis und die jeweilige Kommunen kooperieren und sich die Kosten aufteilen.
Weil Kreisstraßen, die zur Sanierung anstehen, innerhalb der Ortsdurchfahrten gleichzeitig auch innerörtliche Straßen seien, habe Heinz Geißel (Freie Wähler) in seiner Amtszeit als Kreisstraßendezernent eine Vereinbarung mit den Kommunen getroffen, die Dr. Mischak als sein Nachfolger „gerne fortsetze, weil sie vernünftig ist“.
Konkret: Der Landkreis baut innerhalb eines Kreisstraßen-Ausbaus auch die Ortsdurchfahrt aus – dafür übernimmt die Stadt oder Gemeinde die Planungskosten für diesen Bereich der Ortsstraße. „Das ist eine faire Sache“, unterstreicht Dr. Mischak. Diese Regelung wurde nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr durch den neuen Kreisausschuss noch einmal bestätigt. Nachzulesen ist diese – veröffentlichte und vom Kreistag im Rahmen des Haushalts beschlossene – Praxis auf Seite 216 des Doppelhaushaltes 2017/2018 des Vogelsbergkreises.
Kreisstraßen-Dezernent Dr. Mischak erläutert, dass zur Vorbereitung des Doppelhaushaltes Haushaltsplans 2017/2018 alle Kreisstraßenmaßnahmen durch Hessen Mobil Schotten in Abstimmung mit der Kreisverwaltung einer Neubetrachtung unterzogen worden seien. Die Prioritätensetzung der Maßnahmen des Investitionsprogramms wurde überprüft.
Dabei seien bei der Veranschlagung und der Fortschreibung des Investitionsprogramms auch die Wünsche der Städte und Gemeinden zum Ausbau von Ortsdurchfahrten berücksichtigt worden. Dies betreffe insbesondere die Kombination mit gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen und Dorferneuerungsprojekten.
Vorhandene Kostenberechnungen wurden aktualisiert. Dr. Mischak betont, dass die Realisierung der jeweiligen Maßnahme abhängig ist von der Gewährung von Landeszuwendungen sowie – soweit bei dem Bau von Ortsdurchfahrten auch Gehweganlagen betroffen sind – von der Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen durch die Städte und Gemeinden.
In diesem Zusammenhang „ist seit etwa 15 Jahren als Voraussetzung unumstritten“, dass die Städte und Gemeinden innerhalb ihrer Gemeinde die zuwendungsfähigen Planungskosten für den Bau von Ortsdurchfahrten übernehmen. Die Planung von Freien Strecken, Brücken und Deckenerneuerungen finanziert der Vogelsbergkreis alleine.