Die neuen Regeln betreffen Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, für den Besuch im Restaurant oder beim Frisör müssen sie nun wieder einen Negativ-Test vorlegen. Wer vollständigen Impfschutz hat beziehungsweise nachweisen kann, dass er genesen ist, ist von den Regelungen ausgenommen.
Die Regelungen im Überblick:
- Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen gibt es ab Freitag nur noch mit einem Negativ-Test. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen,
- Beim Besuch einer Einrichtung der Behindertenhilfe muss ebenfalls ein Negativ-Test vorgelegt werden.
- Ein solcher Test ist auch für die Innengastronomie erforderlich, dies gilt indes nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen.
- Auch in Spielbanken, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen sowie für den Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen muss ein Negativ-Test vorgezeigt werden.
- Diese Regelung gilt zudem in Innenräumen von Kultur-und Freizeiteinrichtungen sowie in Innenräumen von Sportstätten wie Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen.
- Der Test muss bei der Anreise im Hotel und vergleichbaren Übernachtungsbetrieben vorgelegt werden, bei längeren Aufenthalten muss zweimal pro Woche getestet werden.
- Wer körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, also zum Beispiel zum Frisör oder der Kosmetikerin geht, muss ebenfalls negativ getestet sein.