Wer Jugendschöffe werden möchte, sollte über Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung verfügen. Außerdem sollte Erziehungsverantwortung oder Erfahrung aus der Jugendarbeit vorhanden sein. Eine besondere Ausbildung ist für das Schöffenamt nicht erforderlich. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste müssen die Bewerber/-innen bereits im Vogelsbergkreis wohnhaft sein.
Jugendschöffe/-in kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und sich körperlich und geistig in der Lage fühlt, aktiv am Prozessgeschehen teilnehmen zu können.
Interessenten müssen zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
Weitere Voraussetzungen:
- gegen sie wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet
- sie haben keine eidesstattliche Versicherung abgegeben
- sie wurden zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt
- gegen sie ist kein Ermittlungsverfahren anhängig, das die Bekleidung eines öffentlichen Amtes unmöglich macht.
Folgende Berufsgruppen scheiden für das Schöffenamt aus: Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener sowie Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung.
Bei Interesse oder falls Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte bis zum 15. April an das Jugendamt unter Telefon 06641/977-4095 (Frau Scherer) und 06641/977-457 (Frau Philipp) oder per E-Mail an jugendamt@vogelsbergkreis.de oder Sie informieren sich unter www.schoeffenwahl.de. Dort ist auch ein Bewerbungsformular hinterlegt, welches gerne verwendet werden kann.