Haushaltslage und Finanzplanung
- § 7 Abs. 2 GemHVO ist bei einem Doppelhaushalt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr der Gemeindevertretung vor Beginn des zweiten Jahres vorzulegen.
Der Kreis hat seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung, beginnend mit dem lfd. Haushaltsjahr, zugrunde zu legen (§101 HGO). Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung im Haushaltsplan 2017/2018 beinhaltet bereits das Jahr 2021. Nach dem neusten Finanzplanungserlass vom 28.09.2017 besteht zudem keine Notwendigkeit die mittelfristige Planung anzupassen.
- § 7 Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 10 GemHVO ist eine aktualisierte Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der mit mind. 50% beteiligten Unternehmen vorzulegen.
Die aktualisierte Übersicht zum Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH liegt vor. Eine Änderung der Übersichten zu der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Vogelsbergkreis sowie der Projektentwicklungs-GmbH & Co. Schule an der Wascherde KG, die im Haushaltsplan 2017/2018 enthalten sind, ist nicht erforderlich.
Anstelle eines Haushaltsplans, der sonst in der Dezembersitzung beraten wird, ist heute also nur die aktualisierte Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung des Kreiskrankenhauses Alsfeld vorzulegen, die als Anlage den Doppelhaushalt ergänzt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber trotzdem einen kurzen Ausblick auf die Entwicklung der Haushaltslage im nächsten Jahr geben. Die vom Land bekannt gegebenen Planungsdaten für den kommunalen Finanzausgleich 2018 könnten, wenn denn das alles so eintritt, bei unveränderten Umlagehebesätzen bzw. unter Beachtung des Eckwertebeschlusses des LWV zu Mehrerträgen von 3,3 Millionen Euro für den Vogelsbergkreis führen.
Bevor jetzt Euphorie aufkommt muss ich an dieser Stelle jedoch gleich eventuellen Umlagesenkungsphantasien entgegentreten, die eventuell aufkommen könnten:
für die Senkung des Kreisumlagehebesatzes ist nämlich trotzdem kein Raum, ich will das auch begründen:
- ab 2018 greift die Verschärfung der Regelungen zum Haushaltsausgleich, wonach die ordentliche Tilgung der Kredite durch die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt sein muss - unser Doppelhaushalt weißt da aktuell für das nächste Jahr noch eine Deckungslücke von 1,5 Millionen Euro aus,
- das Modell "Hessenkasse" wird unseren Kreishaushalt um zusätzliche 2,7 Millionen Euro belasten, auf diesen Betrag summieren sich die 25 € je Einwohner, die der Kreis als eigenen Tilgungsanteil leisten muss und die bisher nicht veranschlagt sind,
- die unmittelbar bevor stehende Änderung der Hessischen Gemeindeordnung wird zukünftig eine Liquiditätsreserve vorschreiben, es ist von 2 % der Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit die Rede, für den Vogelsbergkreis ergibt das einen Betrag von ca. 3 Millionen €.
Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak berichtet aus dem Dezernat II:
- Kreisstraßen
- Regionale Gesundheitsplanung
- VHS - Sprachkurse erfolgreich
- Förderung der Landwirtschaft
Aufgrund von Umgestaltungen bei der Infrastrukturförderung des Landes hat der Kreisausschuss Änderungen in der Finanzierung der Kreisstraßen vorgenommen. Hintergrund ist, dass das Land Hessen „schmale Straßen“ (Mindestbreite 4,50 m) nur noch dann fördert, wenn entsprechende Verkehrsmengen (> 100 LKW Pro Tag) nachgewiesen werden.
Projekte wie die Kreisstraßen K 090 und K 091 (Grebenhain-Bannerod- Grebenhain-Crainfeld), deren Erneuerung wir Ende Juni beendet haben, sind damit aufgrund nicht ausreichender Verkehrsmengen künftig nicht mehr förderfähig.
Die geforderten Verkehrsmengen werden wir nur bei ganz wenigen Kreisstraßenabschnitten in der Nähe der Autobahn und von stark befahrenen Bundesstraßen erreichen. Insofern haben wir zusammen mit Hessen Mobil für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Überlegungen angestellt, wie wir noch Fördermittel in größerem Rahmen generieren können, denn mit dem Hj. 2019 läuft das GVFG Förderprogramm aus. Die Beendigung des Förderprogramms durch den Bund ist ein Ergebnis der Neuordnung der Bund‐Länder‐ Finanzbeziehungen. Der Entwurf eines neuen Mobilitätsförderungsgesetzes wurde uns mittlerweile durch den Hessischen Landkreistag vorgelegt.
Aufgrund dieser Entwicklungen entstand die Idee, das bisher im KIP Programm enthaltene Projekt
- Kreisstraße 44 zwischen Mücke/Atzenhain und Mücke/Merlau
Weiter wurde vom Kreisausschuss beschlossen, dass der 30% ige Eigenanteil des Kreises für das Projekt K 044 durch den Planansatz „Deckenerneuerung“ im Ergebnishaushalt 2018 erbracht wird. Unsere Bewirtschaftungsregeln 4d (siehe Vorbericht S. 22) sehen eine derartige Möglichkeit vor.
Im Gegenzug hat der Kreisausschuss das Projekt Deckenerneuerung K 114, Landesstraße 3140 (Knöppsack) - Lauterbach-Frischborn in das KIP-Programm verschoben.
K 070 Alsfeld, Ortsdurchfahrt Hattendorf
Die OD Hattendorf war ursprünglich für das Hj. 2020 vorgesehen. Das Land Hessen hat auch hier die Möglichkeit einer Förderung signalisiert. Der Antrag wurde dem Land zum 30.09.2017 vorgelegt. Angestrebt wird eine Förderung im 4. Quartal 2018 und ein Baubeginn im Frühjahr 2019. Die Auftragsvergabe ist aufgrund ausreichender Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltes 2018 für die Projekte K.141.3 OD Schotten/Kaulstoß und K 139 Mücke-Groß/Eichen sichergestellt. Das Projekt K 141 muss aufgrund eines höheren Planungsaufwandes ohnehin in das Hj. 2020 verschoben werden. Die Finanzierung des Projektes K 139 wird mit dem Haushaltsplan 2019 sichergestellt. Die vorgestellten Veränderungen ermöglichen letztmals eine optimale Ausschöpfung des auslaufenden GFVG Programmes.
KIP Programm und Deckenerneuerung
Zum 1. Oktober 2017 wurde vom Kreisausschuss Stefan Günther Reuters als Techniker für die Abwicklung des KIP Programms und Maßnahmen der Deckenerneuerung eingestellt. Nach Ausscheiden des derzeitigen Sachgebietsleiters Kreisstraßen Horst Schmidt im Laufe des Hj. 2019 wird Herr Günther die Nachfolge antreten.
Im Hj. 2018 sollen nachstehende Projekte abgewickelt werden:
- Deckenerneuerung K 074, Schwarz – Landesstraße 3160 und
- Deckenerneuerung K 133, Wohnfeld – Landesstraße 3167.
Regionale Gesundheitsplanung: Gestaltung in Teilräumen
Die Fachstelle Gesundheit kümmert sich zurzeit intensiv um die Regionale Gesundheitsplanung. Das Projekt wurde bereits im Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin vorgestellt. Derzeit führt die beauftragte Agentur Interviews mit Ärzten und Bürgermeistern durch. Für Anfang 2019 sind vier Workshops in Teilregionen des Landkreises geplant. Im Sommer soll ein Forum mit Ärzten, Gemeinden, der KV Hessen und Krankenkassen stattfinden. Danach geht es mit weiteren Workshops weiter. Die gesamte umfangreiche Studie wird etwa 18 Monate in Anspruch nehmen.
Volkshochschule: Sprachkurse erfolgreich
- Der erste B2-Kurs der vhs nach der DeuFöV (weiterführender BAMF-Sprachkurs mit Berufsbezug) ist am 15.11.2017 in Lauterbach erfolgreich angelaufen. Der Kurs ist mit 20 Personen voll ausgebucht. Alle Teilnehmer/innen wurden von der KVA bzw. der Agentur für Arbeit zugewiesen.
- Die neue Regionale Kooperationsvereinbarung zwischen dem Vogelsbergkreis und dem Land Hessen zum HESSENCAMPUS VOGELSBERG ist von Staatsminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz unterzeichnet worden. Am 18. Dezember wird anlässlich der Unterzeichnung ein Pressetermin in Lauterbach stattfinden. Die HC-Vereinbarung läuft dann ab 01.01.2018 unbefristet weiter; die Arbeitsverträge der 3 HC-Mitarbeiter/innen im Amt für Volkshochschule werden damit laut KA-Beschluss vom 27.09.2017 entfristet.
- Der Jahresbericht der vhs, "Das Wichtigste auf einen Blick 2016", liegt nun vor und wurde am 14.11.2017 bereits an die KA-Mitglieder verteilt. An die KT-Mitglieder wird der Jahresbericht bei dieser Sitzung verteilt.
Im Bereich Einzelbetriebliches Förderwesen sind bisher sieben Förderverfahren zur Bewilligung gekommen. Es konnten hier Investitionen in Höhe von ca. 6,5 Mio. Euro angestoßen, die mit 1,2 Mio. Fördergeldern bezuschusst wurden. Zum nächsten Auswahlstichtag werden weitere drei Anträge vorgelegt. Hierfür beträgt das Zuschussvolumen 720.000 Euro, so dass in diesem Jahr insgesamt rund 1,9. Mio. Euro Zuschuss bewilligt werden können.
Die Investitionen sind überwiegend im Bereich der artgerechten Tierhaltung (Tierwohl) und im Hinblick auf die Verbesserung der arbeitswirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Unternehmer getätigt worden. Dies ist wichtig, um in Zukunft im landwirtschaftlichen Bereich leistungsfähige und stabile Betriebe im Vogelsbergkreis zu erhalten und trägt dazu bei, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu sichern.
Aus den Förderverfahren der vorhergehenden Jahre konnten Abrechnungen mit entsprechenden Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 1,175 Mio. Euro an die Antragsteller erfolgen.
Auszahlung von 22 Millionen Euro an landwirtschaftliche Betriebe vor Weihnachten geplant
Die landwirtschaftlichen Betriebe im Vogelsbergkreis werden auch 2017 die aufgrund der nach wie vor angespannten Lage in der Landwirtschaft dringend erwarteten Fördergelder noch im laufenden Jahr erhalten.
Die von den Betrieben im laufenden Jahr durch die ordnungsgemäße und gute Landbewirtschaftung erbrachten Vorleistungen sollen daher mit einer termingerechten Auszahlung der beantragten Fördergelder abgeschlossen werden.
Es wird derzeit mit Hochdruck an dem Abschluss der gestellten Förderanträge gearbeitet. Unter anderem eine EDV-Umstellung in der Mitte des Jahres hat zu erheblichen Mehrarbeiten und einer Zeitverzögerung geführt, welche wieder aufgeholt werden muss. Bis auf wenige Einzelfälle sollen aber die Betriebe zum Jahresende ihre Gelder erhalten.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete mit einem voraussichtlichen Volumen von ca. 2 Millionen Euro soll bis Mitte Dezember ausgezahlt werden. Die Bewilligung der Direktzahlungen (Basis-, Umverteilungs-, Greening- und Junglandwirteprämie) mit einem voraussichtlichen Fördervolumen von knapp 20 Millionen Euro soll ebenfalls bis Mitte Dezember abgeschlossen werden. Nach dem Wunsch der hessischen Landesregierung wäre damit eine Zahlung vor Weihnachten möglich. Da die tatsächliche Zahlung allerdings durch die Bundeskasse erfolgt, auf welche Hessen dann keinen direkten Einfluss mehr hat, sollten die Fördergelder zumindest vor Ablauf des Kalenderjahres auf den Konten sein.