Eine Zusammenstellung der Testzentren, die einen anerkannten Bürgertest durchführen, und die nötige Bescheinigung ausstellen, finden Bürgerinnen und Bürger auf www.vogelsbergkreis.de.
Wichtig ist, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt zu beachten sind. Das heißt, der Mindestabstand von 1,50 Meter zur besuchten Person ist einzuhalten sowie während des gesamten Aufenthaltes ein Mund-Nasenschutz zu tragen.