Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 830943

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Goldhelg 20 36341 Vogelsbergkreis, Deutschland https://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner:in Frau Sabine Galle-Schäfer +49 6641 977272

Notzeit für das Wild in den Hochlagen des Vogelsberges

Untere Jagdbehörde ruft zur Fütterung auf

(lifePR) (Vogelsbergkreis, )
Aufgrund der aktuellen Witterungssituation, besonders im Bereich der Hochlagen des Vogelsbergkreises, hat die untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Veterinärbehörde und in Abstimmung mit dem Kreisjagdberater, Erich Bloch, nach den Vorgaben der jagdrechtlichen Bestimmungen die Notzeit für das Wild dort festgestellt.

Die Kreisverwaltung in Lauterbach appelliert an die Jägerschaft, ihrem Hegeauftrag nachzukommen. Derzeit besteht durch die hohe und vor allem festgefrorene Schneedecke für alle Wildtiere eine echte Notzeit. Eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Wildfütterung ist daher, falls nicht bereits schon veranlasst, durch die Jagdausübungsberechtigten in den Jagdbezirken ab einer Höhenlage von 500 Metern unverzüglich vorzunehmen.

In Hessen darf bei einer festgestellten Notzeit unter anderem für das Rot- und Rehwild sogenanntes „Saftfutter“ (dazu zählen Futterrüben, Grassilagen, gemischt mit bis zu 30 Prozent Obsttrestersilagen und Früchte von heimischen Waldbäumen) in Kombination mit „Raufutter“ (Heu) in den betroffenen Jagdbezirken gefüttert werden. Für Wildschweine ist im hessischen Jagdgesetz heimisches Getreide als winterliche „Notration“ vorgesehen. Alle industriell verarbeiteten Futtermittel sind für das Wild nicht gestattet.

Das Thema „Wildfütterung“ wird unter den Experten kontrovers diskutiert. So vertreten Gegner der Fütterung die Auffassung, dass zum Leben in freier Wildbahn auch Hunger und Tod gehören und gefallene Tiere im natürlichen Kreislauf für die Nahrungskette wichtig sind. Das Bundesjagdgesetz fordert jedoch ausdrücklich von den Jägern und Förstern, die Wildtiere vor Hungersnot zu schützen.

Damit die Energievorräte der Wildtiere geschont werden, kann auch jeder Bürger seinen Beitrag leisten. Angeleinte Hunde beim Spaziergang durch den Winterwald oder über die verschneiten Felder reduzieren bereits das Risiko einer Beunruhigung des Wildes, das ansonsten mit Flucht und somit einem erhöhten Energieverbrauch reagiert. Ein angeleinter Hund kann nicht durchs Gebüsch stromern, in dem Wildtiere Deckung suchen. Außerdem kommt er gar nicht erst in Versuchung, hinter einem Reh oder einem Hasen her zu hetzen.

Alle Schneewanderer und Wintersportbegeisterten sollten grundsätzlich auf den offiziellen Wegen bzw. Loipen bleiben, denn auch diese Freizeitaktivitäten können das heimische Wild in Angst und Schrecken versetzen, wenn sie in ihren Rückzugsorten aufgeschreckt werden. Dadurch werden unnötige Kraftreserven aufgezehrt, die für das Wild fatale Folgen haben können. Aus diesem Grund ist auch die Jagdausübung selbstverständlich dort gesetzlich untersagt, wo die Notzeit festgestellt worden ist.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.