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Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Goldhelg 20 36341 Vogelsbergkreis, Deutschland http://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner:in Frau Sabine Galle-Schäfer +49 6641 977272

Öffnung der Sporthallen und Sportstätten des Vogelsbergkreises für den Trainingsbetrieb im Vereinssport

(lifePR) (Vogelsbergkreis, )
Ende vergangener Woche wurde die Nutzung öffentlicher Einrichtungen des Sportbetriebs durch die Landesregierung grundsätzlich, aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht. Vor einer Öffnung aller Sporthallen und Sportstätten in Verantwortung des Kreisausschusses des Vogelsbergkreises müssen die in der „Corona“-Verordnung benannten Voraussetzungen sichergestellt sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft sind derzeit dabei, alle Dusch- und Waschräume sowie die sonstigen Gemeinschaftsräumlichkeiten zu verschließen, da diese nicht genutzt werden dürfen. Ausnahme bilden dabei selbstverständlich die Toiletten, soweit ein direkter Zugang über die Flurbereiche möglich ist.

Hierbei ist weiterhin sicherzustellen, dass die Hausverwaltungen trotzdem alle Trinkwasserzapfstellen regelmäßig spülen können, umso einer vermehrten Keimbildung durch die eingeschränkte Nutzung vorzubeugen. Der nach der Trinkwasserverordnung erforderliche 3-tägige Spülrhythmus wird dabei eingehalten.

Geplant ist, die Sportstätten weitestgehend wieder ab Samstag dieser Woche freizugeben. Sollte an der ein oder anderen Halle noch ein Sperrhinweis vorhanden sein, folgt die Freigabe dann spätestens zu Beginn der kommenden Woche.

Unter welchen Rahmenbedingungen ein Trainingsbetrieb nach der Verordnung zugelassen ist, kann im Aushang an den Sportstätten oder auf der Internetseite des Vogelsbergkreises (Amt für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft) nachgelesen werden.

Die Bereitstellung der Hygienematerialien für die vereinssportliche Nutzung ist durch den Verein in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sicherzustellen. Von den Übungsleitern sind gewissenhaft Teilnehmerlisten zu führen. Diese werden nur im Verdachtsfall vom Gesundheitsamt angefordert und dienen der schnellen Lokalisation eventuell im Umfeld Betroffener.

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