Deshalb begrüßt der Vogelsberger Landrat den veränderten Plan der Landesregierung, die langfristigen Verbindlichkeiten der Kommunen und Kreise in eine „Extra-Bank“, der sogenannten „Hessenkasse“ auszulagern. Er freue sich, so Görig, dass die vielen Einwendungen und guten Argumente die Landesregierung zu einem Umdenken bewogen haben. Görig dankt in diesem Zusammenhang auch dem „einstimmigen Votum unseres Kreistages“ im März, den Weg der „Schnell-Entschuldung“ abzulehnen. Jetzt werde der Weg immer noch schwer, aber deutlich besser zu handhaben.
Zentrale Forderungen des Kreistages und des Landrates – die nun weitgehend berücksichtigt werden sollen – waren/sind:
- Reduzierung der jährlichen Belastung der Kommunen beim vorgesehenen Schuldenabbau,
- Streckung des Zeitraums, innerhalb dessen die Kassenkreditschulden abgebaut werden müssen,
- Beteiligung des Landes mindestens zur Hälfte mit eigenen Mitteln
Wie soll die „Hessenkasse“ funktionieren?
Ziel ist der Abbau der 90 Millionen Euro Kassenkredite über einen Zeitraum von 17 Jahren. Der Vogelsbergkreis soll künftig jährlich rund 2,7 Millionen Euro an das Land überweisen. Wenn das Land den gleichen Betrag dazu gibt, sind die Kassenkreditschulden des Vogelsbergkreises in etwa 17 Jahren vollständig getilgt. Dann endet die Zahlungsverpflichtung des Kreises gegenüber der „Hessenkasse“.
Jährlich 3 Millionen Euro zusätzliche Haushaltsbelastung
Derzeit belasten die Kassenkredite den Kreishaushalt im Jahr mit 400.000 Euro für Zinsen und 850.000 Euro für Tilgung. Das Programm Hessenkasse würde dann bewirken, so Landrat Görig, dass der Kreis ab 2018 etwa 1,5 Millionen Euro zusätzlich wird aufwenden müssen. Hinzu komme noch einmal in etwa der gleiche Betrag, weil das Land gleichzeitig die Vorschriften des Haushaltsausgleichs verschärfen werde, indem nun auch die ordentliche Tilgung der Investitionskredite jährlich erwirtschaftet werden muss, damit nicht erneut Kassenkredite aufgebaut werden. „Wie diese zusätzlichen 3 Millionen Euro aufgebracht werden können, muss spätestens bei der Beratung des nächsten Haushaltsplans ab 2019 entschieden werden“, macht Landrat Görig deutlich.
Mehr Finanzierungssicherheit durch Wegfall des Zinsrisikos
Dafür gewinne der Landkreis aber durch das Programm eine höhere Finanzierungssicherheit für den Haushalt, weil das erhebliche Zinsrisiko, das aus der zumeist kurzfristigen Zinsbindung eines so hohen Kreditbetrages erwächst, komplett entfällt. „Die derzeit äußerst niedrigen Zinssätze (durchschnittlich 0,45 %) verstellen etwas den Blick auf dieses Haushaltsrisiko“, hebt Landrat Görig hervor. Angenommen, die Zinsen würden von 0,45 auf 2 Prozent steigen, dann müsste der Landkreis jährlich genauso viel Geld aufbringen wie nach dem Modell „Hessenkasse“. Aber: „dann hätten wir noch keinen Euro der Schulden zurückgezahlt.“ Daher begrüße der Landrat den Vorschlag des Landes – trotz der nicht paritätischen Finanzierung.