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Vogelsberger Kreispolitik will den Waschbären an den Kragen - ganzjährig

Resolution des Kreistages liegt jetzt mit Unterstützung des Landrates bei der Ministerin auf dem Tisch

(lifePR) (Lauterbach, )
Da sitzt er nun in der Falle, der so possierlich aussehende Waschbär. Doch wer nun denkt, er wird den lästigen Plagegeist endgültig los, der sieht sich getäuscht, jetzt fangen die Probleme eigentlich erst an. Denn: Während der Schonzeit für Waschbären von März bis Juli darf das Tier vom Jäger nicht mitgenommen und anschließend in dessen Revier geschossen werden. Aus der Falle freigelassen werden kann der Waschbär allerdings auch nicht – das verbietet nämlich eine EU-Verordnung zur „Eindämmung invasiver Arten“.

Was würde helfen? In erster Linie die Abschaffung der Schonzeit. Die gilt seit April 2016 und ist in der neuen Jagdverordnung festgeschrieben. Damit werden die Waschbären von 1. März bis 31. Juli geschützt, in dieser Zeit dürfen sie nicht gejagt werden. Das aber ist vielen ein Dorn im Auge – auch dem Vogelsberger Kreistag. Der hat daher beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, von der der generellen Schonzeit für Waschbären wieder Abstand zu nehmen, die Jagd auf männliche Tiere und auch auf Jungtiere das ganze Jahr über zu erlauben. Eine entsprechende Resolution an Priska Hinz, hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ist nach Wiesbaden geschickt worden.

Hintergrund: In der Vogelsberger Kreisverwaltung wie auch in vielen Gemeindeverwaltungen häufen sich Anfragen und Beschwerden. Denn die nachtaktiven Raubtiere machen Probleme im Natur- und Artenschutz, außerdem verursachen sie immense Schäden in der Landwirtschaft und an Gebäuden. Alleine an kreiseigenen Immobilien haben Waschbären in den vergangenen zwölf Monaten einen Schaden von fast 100.000 Euro angerichtet.

Gefährlich für Mensch und Tier kann es werden, weil die kleinen Plagegeister den Waschbärspulwurm übertragen. Und die Staupe. Die tritt seit etwa zwei Jahren massiv auf im Vogelsbergkreis. In diesem Jahr (bis zum 16. August) hat das Vogelsberger Veterinäramt bereist 104 Waschbären zur Untersuchung ins Landeslabor nach Gießen gebracht. 92 von ihnen waren an Staupe erkrankt, einer Virusinfektion, die bei Hunden fast immer tödlich verläuft. Menschen sind von der Staupe nicht gefährdet.

Zurück zum Waschbären in der Falle: Der Jäger darf ihn nicht mitnehmen, freigelassen werden darf das Tier auch nicht. Aber er darf erlegt werden – theoretisch zumindest und jagdrechtlich sogar erlaubt, denn innerhalb einer Ortschaft gelten die Jagd- und Schonzeiten nicht. In der Praxis wird es allerdings schwierig, denn für das Erlegen von Tieren im Ort ist eine sogenannte „waffenrechtliche Schießerlaubnis“ erforderlich. Die allerdings haben viele Jäger nicht beantragt, da sie von diversen Voraussetzungen abhängig ist, befristet erteilt wird und erst seit kurzer Zeit nicht mehr gebührenpflichtig ist. Der hessische Jagdverband empfahl gar Grundstücksbesitzern, sich im Fall der Fälle an die örtlichen Ordnungsämter zu wenden, damit die das Problem als Gefahrenabwehrbehörde übernehmen. Indes: Bei den wenigsten Ordnungsämtern dürfte es Personal geben, das Tiere fangen oder erlegen darf. Also sind erneut die Jäger gefragt – die wenigen mit Schießerlaubnis, versteht sich.

Fazit: Wenn es die Schonzeit nicht gäbe, dann wäre wenigstens diese unbefriedigende Situation schon einmal zum Teil gelöst.

Weitere Informationen – darunter das Schreiben an Ministerin Hinz – finden sich unter www.vogelsbergkreis.de.

HINTERGRUND

Schon im September startete die erste Anhörung der Bundesländer für die Durchführung von Managementmaßnahmen zu invasiven Arten nach EU-Verordnung. Hessen hat die Federführung für die Managementpläne zum Thema Waschbär für alle teilnehmenden Bundesländer übernommen. Bis zum Ende der Anhörungsfrist zum 20. November 2017 haben die Bürgerinnen und Bürger selbst die Möglichkeit, ihre eigenen Anregungen und Einwendungen hierzu darzulegen. Das entsprechend geschaltete Internetportal findet man unter www.anhoerungsportal.de.

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