Kindertagespflege – eine Aufgabe für mich?
Die Kindertagespflege ist eine erlaubnispflichtige Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder zeitgleich im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden.
Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass sich mehrere Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und in einer „Großtagespflegestelle“ bis zu zehn Kinder betreuen.
Man kann Tageseltern werden, wenn man:
- Interesse und Freude an der verantwortungsvollen und regelmäßigen Betreuung, Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern im Alter von 0-13 Jahren in freiberuflicher Tätigkeit hat,
- über Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Kindern verfügt,
- bereit ist, sich mit pädagogischen Fragen auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen,
- bereit ist, an einem kostenfreien Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten teilzunehmen,
- einen Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind absolviert,
- über kindgerechte Räume verfügt und den Kindern eine liebevolle und wertschätzende familiäre Atmosphäre bieten will,
- bereit ist, zu einer am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Eltern, dem Jugendamt und anderen Tagespflegepersonen.