„Die Zuverlässigkeit eines Betreuungsangebots ist ein wichtiges Qualitätskriterium in der Kinderbetreuung. Da jede Kindertagespflegeperson erkranken kann, sind funktionierende Vertretungsregelungen besonders für berufstätige Eltern von zentraler Bedeutung.“, so Susan Jusseaume, Fachberaterin für Kindertagespflege des Jugendamts Vogelsbergkreis. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Annemarie Junk ist sie Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Kindertagespflege im Vogelsbergkreis und nicht zuletzt auch für die Frage der Ersatzbetreuung, wenn die reguläre Kindertagespflegeperson plötzlich ausfällt.
Hierbei gilt es allerdings nicht nur den Umstand zu berücksichtigen, dass Kindertagespflegepersonen per Gesetz auch im Vertretungsfall nur gestattet ist, maximal bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder zu betreuen, auch die Bedürfnisse der einzelnen Akteure dürfen bei der Erstellung eines Vertretungskonzepts nicht vernachlässigt werden. Aus Perspektive der betreuten Kinder sind es vor allem bindungsrelevante Faktoren, die die Qualität einer Vertretungslösung bestimmen. Da der Großteil der betreuten Kinder jünger als drei Jahre ist, ist es unerlässlich, dass im Vorfeld der Vertretungstätigkeit ausreichend Zeit zum Kennenlernen und für regelmäßige Kontakte zwischen der jeweiligen Vertretungsperson und den zu betreuenden Kindern eingeplant wird, um ein Mindestmaß an Vertrauen und Beziehung aufzubauen. Neben dieser Vertrauensbasis sind für Eltern auch organisatorische Faktoren wie kurze Wege und Kostenneutralität von großer Bedeutung. Aus der Perspektive der Kindertagespflegeperson spielen sowohl pädagogische Qualitätsmerkmale als auch organisatorische und finanzielle Aspekte wie reibungslose Abläufe und klare Vergütungsregelungen eine wichtige Rolle.
Alle diese Faktoren gilt es in einem Vertretungskonzept zu berücksichtigen, wobei das große Netzwerktreffen der Kindertagespflegepersonen als gelungener Auftakt zu werten ist. Denn wenngleich noch kein fertiges Vertretungskonzept entstanden ist, so zeigte sich doch eine große Bereitschaft im Interesse aller Beteiligten, gemeinsam verschiedene Vertretungslösungen zu erarbeiten. Eines ist an diesem Tag besonders deutlich geworden: So individuell jede Kindertagepflegestelle ist, so individuelle Vertretungslösungen braucht es auch. Insbesondere für einen so großen Flächenkreis wie den Vogelsbergkreis wird es nicht möglich sein, ein Konzept zu entwickeln, das alle Faktoren und Unterschiede mit einbezieht. Vielmehr bedarf es vieler individueller „Vertretungskonzeptchen“, die nun gemeinsam in einer neu gegründeten Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen der Kindertagespflegepersonen und der Fachstelle Kindertagespflege gestaltet werden.
Kindertagespflege – eine Aufgabe für mich?
Sie können Tagesmutter/ -vater werden, wenn Sie:
- Interesse und Freude an der verantwortungsvollen und regelmäßigen Betreuung, Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern im Alter von 0-13 Jahren in freiberuflicher Tätigkeit haben
- über Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Kindern verfügen
- bereit sind, sich mit pädagogischen Fragen auseinanderzusetzten und Verantwortung zu übernehmen
- bereit sind, an einem kostenfreien Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten teilzunehmen
- einen Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind absolvieren
- über kindgerechte Räume verfügen und den Kindern eine liebevolle und wertschätzende familiäre Atmosphäre bieten wollen
- bereit sind, zu einer am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Eltern, dem Jugendamt und anderen Tagespflegepersonen
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Jugendamt Vogelsbergkreis, Fachstelle Kindertagespflege
Telefon: 06641 977-4204/4200
Email: kindertagespflege@vogelsbergkreis.de