Landrat Görig setzt auf die Gemeinschaft der 19 Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis. Den tags zuvor angekündigten Alleingang der Stadt Alsfeld sieht er sehr kritisch. „Die Stadt Alsfeld hat keinerlei Absprache mit dem Vogelsberg getroffen.“ Erster Kreisbeigeordneter und Wirtschaftsdezernent Dr. Jens Mischak betont ebenfalls, dass der Kreis als Einheit betrachtet werden muss. „Es geht um die flächendeckende Gleichbehandlung. Um zu verhindern, dass der kleine Einzelhandelsmarkt in einem Unterzentrum geschlossen bleibt, während der Konkurrenz im größeren Nachbarort, dem Mittel- oder Oberzentrum, öffnen darf, brauchen wir ein einheitliches landkreisbezogenes Vorgehen.“
Der Landkreis und die Städte und Gemeinden tauschen sich schon jetzt über ihre Wirtschaftsförderstellen regelmäßig aus, so dass bereits eine gute Basis für eine Kooperation zwischen Kommunen, Landkreis und Wirtschaft vorhanden ist, die aus Sicht des Kreises eine wesentliche Basis für die Etablierung des Modellprojektes darstellt. Insbesondere auch aus dem Kreis der Vogelsberger Einzelhandelsunternehmen ist der Wunsch an einer Teilnahme an dem Projekt Modellregion geäußert worden, so dass auch von dieser Seite eine Kooperation gewünscht ist.
Vorläufig verfolgt der Kreis folgenden Ansatz, wobei die Vorgaben ergänzt werden, sobald nähere Kriterien für die Anerkennung als Modellregion seitens des Landes Hessen vorliegen:
- Maßgebend für das Betreten und Einkaufen in einem Einzelhandelsunternehmen ist ein tagesaktueller Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Abstriches ist.
- Ein Betreten des jeweiligen Geschäftes ist nur gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die den negativen Test ausweist, erlaubt.
- Die an dem Modellprojekt teilnehmenden Einzelhandelsunternehmen müssen sich bei ihrer jeweiligen Standortkommune registrieren lassen und im Rahmen dieser Registrierung zusichern, dass die Vorgaben des Landes Hessen und die noch zu konkretisierenden Vorgaben des Landkreises als Modellregion eingehalten werden.
- Es gelten darüber hinaus die allgemeinen, jeweils gültigen Vorgaben der Hessischen Coronaverordnungen, was den Aufenthalt und die zulässige Anzahl von Personen in einem Einzelhandelsgeschäft angeht (z. B. Quadratmeterzahl, AHA-Regeln, Registrierung,…)
- Der Landkreis strebt den Einsatz der sogenannten „Luca-App“ an, so dass diese digitale Hilfe den Modellansatz zu gegebener Zeit unterstützen kann.