Während im letzten Jahr der Subtyp H5N8 das Seuchengeschehen dominierte, scheint diesen Herbst der Subtyp H5N1 im Vordergrund zu stehen. Auch in skandinavischen Ländern und sogar in Italien wurde in den vergangenen Wochen diese Geflügelpestvariante festgestellt.
Im Zusammenhang mit dem Vogelzug besteht nach Einschätzung des Nationalen Referenzlabors für ganz Deutschland eine hohe Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Hausgeflügelbestände.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass Ansteckungen des Hausgeflügels vor allem durch direkte, aber auch durch indirekte Kontakte mit infizierten Wildvögeln vorkommen. Insbesondere Wasservögel können große Mengen des hochpathogenen Aviären Influenzavirus (HPAI) ausscheiden, ohne selbst zu erkranken. Dadurch kann die Seuche über große Entfernungen verbreitet werden.
Das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Ordnungsangelegenheiten (AVVO) des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:
- Aufstallung des Geflügels, alternativ Volierenhaltung mit geschlossenem festem Dach und seitlich vogeldichten Netzen/Gittern.
- Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern.
- Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
- Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Für die Tränke und die Badestellen nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben. Oberflächenwasseraus Bächen und Seen, aber auch Regenwasser, sollten nicht verwendet werden.
Es ist zu beachten, dass die Geflügelgrippe das Potential hat, auch auf den Menschen übertragen zu werden, daher sollten entsprechende Hygienevorkehrungen insbesondere beim direkten Kontakt mit kranken oder toten Vögeln berücksichtigt werden.
Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird aufgefordert, sich unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandsregister nach der Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.