Gemäß § 196 Baugesetzbuch i. V. m. §§ 14 und 15 der Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten hat der selbständige unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg, unter Vorsitz von Herrn Leitender Kreisbaudirektor Hartwig Knoche, die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2006 beraten und festgestellt.
Um die Entwicklung des Grundstücksmarktes in Norderstedt bedarfsgerechter abbilden zu können, hat der Gutachterausschuss hier eine völlig neue Struktur der Bodenrichtwertzonen beschlossen. Damit wird auch auf die in den letzten Jahren vermehrt geäußerte Kritik an den nicht marktgerechten Bodenrichtwerten in Norderstedt reagiert. Bisher wurde das Stadtgebiet in 5 Bodenrichtwertzonen aufgeteilt. Ab 2006 wird es 24 Bodenrichtwertzonen geben.
Bodenrichtwerte werden für baureifes, ortsüblich erschlossenes, unbebautes Land bekannt gegeben, unterteilt nach Grundstücken, die vorgesehen sind für den individuellen Wohnungsbau, für Reihenhausbebauung, Geschosswohnungsbau und Gewerbe- und Industriebauten.
Grundlage bilden die von den Notaren übersandten Abschriften der Grundstückskaufverträge sowie die Erfahrung und Sachkunde der Mitglieder des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle.
In einigen der an Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Bad Segeberg grenzenden Gemeinden ist der Bodenwert geringfügig gestiegen, in einigen ländlichen Bereichen dagegen weiter gesunken.
Der Grundstücksmarkt bietet derzeit ein großes Angebot (Käufermarkt). Im Wohnungsbau gibt es zunehmend Leerstände durch Überangebot. Eine zentrale Lage und eine Anbindung an das öffentliche Personennahverkehrsnetz gewinnen an Bedeutung und wirken sich positiv auf den Marktwert ÖPNV-naher Immobilien aus. Auch Gebäude mit besseren Energieeinsparungsausstattungen lassen sich besser auf dem Markt veräußern.
Weiterhin gibt es erhebliche Leerstände bei gewerblichen Immobilien und Läden.
Auffällig ist, dass in vielen Städten und Gemeinden im Bereich der Reihenhäuser und des Geschosswohnungsbaus über viele Jahre nur sehr wenige Verkäufe stattgefunden haben.
Auch in ländlichen Gemeinden gab es kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Hier lagen die Durchschnittswerte im östlichen Kreisgebiet zwischen 35 €/m² und 70 €/m² und in Hamburg nahen Gemeinden zwischen 110 €/m² und 145 €/m².
Im vorangegangenen Zeitraum wurden der Geschäftsstelle des Gutachteraus-schusses ca. 2.600 Kaufverträge zur Auswertung vorgelegt (im Vorjahr ca. 3.400). In den Jahren 1998 und 1999 lag diese Zahl noch bei über 4.000.
Das umfangreiche Zahlenwerk kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Hause der Kreisverwaltung Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Unter den Telefonnummern 04551/951-526 oder -582 werden telefonische Auskünfte erteilt. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte oder die Abgabe von Bodenrichtwertübersichten sind gebührenpflichtig.