Zur Entgegennahme von Bildungsschecks sind wir somit berechtigt.
Sollten Sie für die Buchung eines Kurses bzw. Seminars einen vom Land Nordrhein Westfalen ausgestellten Bildungsscheck beantragt haben, nehmen wir diesen gerne an.
Der Ihnen vorgelegte Bildungsscheck wurde von einer zugelassenen, zur Neutralität verpflichteten Weiterbildungsberatungsstelle ausgegeben.
Der Bildungsscheck soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung.
Wir unterstützen Sie gerne!