Zielsetzung der neuen Regelungen zur Überwachung von Abfallströmen war die bürokratische Vereinfachung. Viele Unternehmen der Recyclingbranche stellen bei der praktischen Durchführung aber das Gegenteil fest. Neben die (schon bisher üblichen) Nachweispflichten sind jetzt auch sog. Registerpflichten getreten. Außerdem sind von Entsorgungsfachbetrieben weiterhin Betriebstagebücher zu führen.
Die neuen Pflichten gelten bei Entsorgungsfachbetrieben für alle Abfälle, unabhängig davon, ob diese als gefährlich oder nicht gefährlich eingestuft sind. Da in der Recyclingbranche viele Materialien (Abfälle) einen rohstoffgleichen oder rohstoffähnlichen Charakter haben, ist die vollständige Kontrolle aller Abfallströme gerade auch im Hinblick auf Umweltgefahren völlig unangemessen. Mit Bürokratieabbau hat dies nichts zu tun. Der Gesetzgeber hat einmal mehr die Chance vertan, sich auf das Wesentliche zu beschränken.
Er hat es aber nicht dabei belassen, sondern er fordert nach einer Übergangszeit die Überwachung in elektronischer Form. Spätestens ab dem 01.04.2010 ist das Nachweisverfahren papierlos, also elektronisch, durchzuführen. Mit gewissen Einschränkungen gilt dies auch für die Registerpflicht. Aufgrund der Formalien sind die Betriebe gezwungen, die betrieblichen Abläufe den Vorgaben anzupassen, was zum Teil eine völlige Änderung der Betriebsorganisation voraussetzt. Allein die Zuordnung der umfänglichen Kompetenzen der qualifizierten elektronischen Signatur dürfte noch viele Kopfschmerzen bereiten.
Von der Bundesregierung werden bedauerlicherweise nicht nur die Kosten für Software, Hardware und Schulungen ignoriert, sondern auch die Zweifel am Sinn dieser umfänglichen Überwachung. Die mit dem Artikelgesetz verbundene Zielsetzung "Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung" entspricht lediglich einem Marketinggedanken, geht an der Sache aber vorbei. Die Bundesregierung wird gebeten, sich für verständliche und vollzugstaugliche Rechtsregeln einzusetzen.