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Härtefallregelung

Vorausbefreiung für 2008 möglich

(lifePR) (Kassel, )
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind bis zum Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze Zuzahlungen, z. B. zu Arzneimitteln oder eine Praxisgebühr zu leisten. Diese Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent, für chronisch Kranke bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu zählen beispielsweise alle Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten und Bezüge aus einer Hofübergabe. Sobald die Belastungsgrenze erreicht wird, kann von der Krankenkasse ein Befreiungsausweis ausgestellt werden.

Die Befreiungen von gesetzlichen Zuzahlungen enden jeweils zum 31. Dezember eines Jahres.

Das heißt, für das Jahr 2008 müssen wieder Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze geleistet werden. Wer im Jahr 2007 bereits von Zuzahlungen befreit wurde, erhält automatisch ein Schreiben der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) mit einem Antrag auf Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze. Wer diese wählt, lässt diesen Betrag Ende des Jahres 2007 per Einzugsermächtigung von seinem Konto abbuchen. Der Befreiungsausweis für 2008 wird dann sofort ausgestellt.

Versicherte, die keine Vorauszahlung leisten möchten, weil z. B. noch nicht absehbar ist, ob ihre Zuzahlungen überhaupt die Belastungsgrenze erreichen, können die Belege zunächst sammeln und im Laufe des Jahres einreichen. Die Bearbeitung der Anträge wird erleichtert, wenn ein Quittungsheft, das bei der LKK oder deren Verwaltungsstellen zu erhalten ist, geführt wird.

Das Quittungsheft kann bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung angefordert werden.
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