Die Abfindungsaktion gilt für alle Personen, die eine Rente von einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erhalten, also auch für Arbeitnehmer. Der Kapitalbetrag ist steuerfrei. Für die Aktion werden 2008 und 2009 jeweils 200 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Diese Summe wird von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften um weitere 250 Mio. Euro aufgestockt, so dass insgesamt 650 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die Abfindungsaktion wird beendet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht sind.
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften raten, bei Interesse an einer Abfindung den Antrag möglichst schnell zu stellen. Die Anträge werden ab Anfang Januar 2008 in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und berufsständischen Organisationen zur Verfügung.