Dies kann jedoch nur dann gelingen, wenn genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. So sind durch die große Zahl an Abfindungsanträgen zu Beginn des Jahres 2008 die für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel von insgesamt 325 Mio. Euro bereits jetzt gebunden. In dieser Summe sind 200 Mio. Euro Bundesmittel und 125 Euro an Eigenmitteln der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften enthalten.
Daher ist es wichtig, so Dr. Deisler, dass die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zusammen mit den Bundesministerien verbindliche Finanzierungsmodalitäten festlegen, um die Aktion bereits im Jahr 2008 erfolgreich abzuwickeln. Die aktuell mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium diskutierten Möglichkeiten zur Finanzierung müssen deshalb umgehend realisiert werden, betont Dr. Deisler.
Mit einer schnellen Umsetzung der Abfindungsaktion werden auch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bereits im Folgemonat nach Bewilligung der Abfindungen nachhaltig entlastet, weil abgefundene Renten nicht mehr zu zahlen sind.
Abschließend weist Dr. Deisler darauf hin, dass die gesamte Abfindungsaktion nach dem so genannten "Windhundverfahren" durchgeführt wird. Das bedeutet, sie ist beendet, wenn die insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel von 650 Mio. Euro aufgebraucht sind. In Anbetracht der bereits gestellten hohen Zahl an Abfindungsanträgen dürfte das Ende absehbar sein.