Der Landes-Innungsverband sieht gerade für Bäckereien Vorteile in der von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagenen Lösung. Demnach soll für kleinere Betriebsstätten mit bis zu 8 Beschäftigten die Beitragshöhe auf ein Drittel des ursprünglich geplanten Satzes reduziert und in Betrieben von 9 bis zu 19 Beschäftigten nur ein Beitrag entrichtet werden. Zudem soll nach den von Bayern eingebrachten Vorstellungen pro Betriebsstätte ein Kfz beitragsfrei bleiben. Da Filialen als eigene Betriebsstätten gelten, darf erwartet werden, dass sich - sofern am Gesetzentwurf in diesen Punkten keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden - die Belastung für handwerkliche Bäckereien durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Grenzen halten werden.
Belastungen für Bäckereien runtergeschraubt
Rundfunkgebühren
Der Landes-Innungsverband sieht gerade für Bäckereien Vorteile in der von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagenen Lösung. Demnach soll für kleinere Betriebsstätten mit bis zu 8 Beschäftigten die Beitragshöhe auf ein Drittel des ursprünglich geplanten Satzes reduziert und in Betrieben von 9 bis zu 19 Beschäftigten nur ein Beitrag entrichtet werden. Zudem soll nach den von Bayern eingebrachten Vorstellungen pro Betriebsstätte ein Kfz beitragsfrei bleiben. Da Filialen als eigene Betriebsstätten gelten, darf erwartet werden, dass sich - sofern am Gesetzentwurf in diesen Punkten keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden - die Belastung für handwerkliche Bäckereien durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Grenzen halten werden.