Darüber hinaus richteten die Ärztevertreter an die Verantwortlichen in der Landes- und Kommunalpolitik den Appell, für eine den Aufgaben angemessene Personalausstattung in den Gesundheitsämtern zur sorgen und eine Aufwertung des Faches „Öffentliches Gesundheitswesen“ in der medizinischen Ausbildung zu erreichen. Die Leitung von Gesundheitsämtern und entsprechenden kommunalen Hauptabteilungen dürfe ausschließlich weisungsunabhängig tätigen, approbierten Ärzten übertragen werden.
Begründung:
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben den niedergelassenen Ärzten und den Kliniken die dritte Säule des Gesundheitswesens in Hessen. Doch ungeachtet zunehmender Aufgaben in der Gesundheitsversorgung findet er in der politischen und öffentlichen Diskussion wenig Beachtung. Ausgenommen bei brisanten Themen, wie Ebola, Influenza, EHEC oder Masern sowie der Krankenhaushygiene und dem Kinderschutz. Hier gelang es mit Hilfe des ÖGD schnell Maßnahmen trotz des Personalmangels auf Grund des noch vorhandenen Engagements zu ergreifen. Gleichzeitig droht dem ÖGD ein massiver Stellenabbau in den Gesundheitsämtern.