Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 611772

Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt/Main, Deutschland http://www.laekh.de
Ansprechpartner:in Frau Caroline McKenney +49 69 97672107

E-Health: Die Daten gehören den Patienten und nicht der Wirtschaft

Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) fordert den Schutz sensibler Patientendaten

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
„Die Ziele des E-Health-Gesetzes sind hoch gesteckt: die Verwaltung und Übermittlung von medizinischen Patienteninformationen auf elektronischem Wege, für eine bessere, schnellere und sichere Kommunikation im Gesundheitswesen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Ärzteschaft auch prinzipiell richtig, doch bei der Umsetzung des Gesetzes darf auf keinen Fall Schnelligkeit vor Qualität gehen. Die Sicherheit der Patientendaten muss allerhöchste Priorität haben“, erläutert Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, den Standpunkt der hessischen Ärzteschaft zum E-Health-Gesetz, das am 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist.

Das größte Problem bei der Umsetzung des Gesetzes sieht die Kammer im Datenschutz. Noch steht keine geeignete und sichere telematische Infrastruktur für die elektronische Kommunikation zur Verfügung, es fehlt an einer flächendeckenden Breitbandvernetzung. Auch ist nicht sichergestellt, wo die Informationen künftig gespeichert werden. „Sensible Patientendaten sind ein potentiell gefährdetes Gut. Sie sind für die Pharmaindustrie, für Krankenkassen, Versicherungsunternehmen oder etwa den Arbeitgeber hoch interessant. Daher müssen höchste Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden“, warnt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsidiumsmitglied der LÄKH und Vorsitzender des Ausschusses Telematik. „Die Landesärztekammer Hessen fordert, dass die Sicherheit der Daten bei allen Entwicklungen absolute Priorität hat.“

Wichtige Instrumente des E-Health-Gesetzes sind die elektronische Gesundheitskarte (eGk)und der elektronische Arztausweis (eArztausweis), mit dem Ärzte qualifiziert elektronisch signieren und auf die Patientendaten zugreifen können, die auf der eGk gespeichert werden. Die Gesundheitskarte ist bereits flächendeckend bei den Versicherten angekommen, der neue Ausweis für Ärzte soll folgen. Aus Datenschutzgründen hat sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen bislang gegen die Ausgabe der eArztausweise ausgesprochen. Stattdessen wurde ein Sichtausweis ausgegeben, mit dem Ärzte nach Bedarf ohne die Telematik-Infrastruktur qualifiziert signieren können. „Erst ab 2018, wenn auf der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten Notfalldaten gespeichert werden, braucht es den eArztausweis. Bis dahin dient er lediglich als Sichtausweis, für die

Nutzung weiterer Funktionen besteht noch keine Infrastruktur“, erläutert Pinkowski die Haltung der Landesärztekammer Hessen. Doch die Politik drängt auf eine zügige Umsetzung des E-Health-Gesetzes, droht den Verantwortlichen im Zweifelsfall sogar mit Sanktionierungen. „Das ist aus Sicht der Landesärztekammer Hessen nicht der richtige Weg. Stattdessen sollte der Gesetzgeber die notwendigen Voraussetzungen wie flächendeckende Breitbandvernetzung und eine geeignete Telematische Infrastruktur schaffen“, fordert von Knoblauch zu Hatzbach.

„Telemedizin, Gesundheitsapps, elektronische Patientenakten – die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist ein viel diskutiertes Thema. Die hessische Landesärztekammer will die technologische Entwicklung nicht bremsen. Doch im Interesse der Patienten und auch der Ärzteschaft müssen zunächst alle notwendigen Voraussetzungen für die sichere Speicherung und Übermittlung von Daten geschaffen werden“, mahnt von Knoblauch zu Hatzbach. Auch im Umgang mit Angeboten wie Gesundheitsapps, bei denen die Patienten freiwillig ihre Daten preisgeben, sei Vorsicht geboten. Es könne nicht sichergestellt werden, wer Zugriff auf diese Informationen habe. Im Interesse aller Beteiligten sei auch die Regelung zur Telemedizin, die nach der (Muster-) Berufsordnung der Ärzte als ausschließliche Behandlung nicht erlaubt ist. „Das Fernbehandlungsverbot dient sowohl dem Schutz der Ärzte als auch dem der Patienten. Bei Behandlungen, die ausschließlich über Kommunikationsnetze stattfinden, besteht die Gefahr, dass wichtige Fakten nicht thematisiert werden“, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident. So sei die Telemedizin lediglich eine sinnvolle Ergänzung zur persönlichen Untersuchung, jedoch keinesfalls eine Alternative für das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient. Letztlich komme es bei der Digitalisierung der Gesundheitsbranche immer darauf an, die Balance zwischen Patientenschutz und Wirtschaftsinteresse zu finden.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.