Das größte Problem bei der Umsetzung des Gesetzes sieht die Kammer im Datenschutz. Noch steht keine geeignete und sichere telematische Infrastruktur für die elektronische Kommunikation zur Verfügung, es fehlt an einer flächendeckenden Breitbandvernetzung. Auch ist nicht sichergestellt, wo die Informationen künftig gespeichert werden. „Sensible Patientendaten sind ein potentiell gefährdetes Gut. Sie sind für die Pharmaindustrie, für Krankenkassen, Versicherungsunternehmen oder etwa den Arbeitgeber hoch interessant. Daher müssen höchste Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden“, warnt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsidiumsmitglied der LÄKH und Vorsitzender des Ausschusses Telematik. „Die Landesärztekammer Hessen fordert, dass die Sicherheit der Daten bei allen Entwicklungen absolute Priorität hat.“
Wichtige Instrumente des E-Health-Gesetzes sind die elektronische Gesundheitskarte (eGk)und der elektronische Arztausweis (eArztausweis), mit dem Ärzte qualifiziert elektronisch signieren und auf die Patientendaten zugreifen können, die auf der eGk gespeichert werden. Die Gesundheitskarte ist bereits flächendeckend bei den Versicherten angekommen, der neue Ausweis für Ärzte soll folgen. Aus Datenschutzgründen hat sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen bislang gegen die Ausgabe der eArztausweise ausgesprochen. Stattdessen wurde ein Sichtausweis ausgegeben, mit dem Ärzte nach Bedarf ohne die Telematik-Infrastruktur qualifiziert signieren können. „Erst ab 2018, wenn auf der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten Notfalldaten gespeichert werden, braucht es den eArztausweis. Bis dahin dient er lediglich als Sichtausweis, für die
Nutzung weiterer Funktionen besteht noch keine Infrastruktur“, erläutert Pinkowski die Haltung der Landesärztekammer Hessen. Doch die Politik drängt auf eine zügige Umsetzung des E-Health-Gesetzes, droht den Verantwortlichen im Zweifelsfall sogar mit Sanktionierungen. „Das ist aus Sicht der Landesärztekammer Hessen nicht der richtige Weg. Stattdessen sollte der Gesetzgeber die notwendigen Voraussetzungen wie flächendeckende Breitbandvernetzung und eine geeignete Telematische Infrastruktur schaffen“, fordert von Knoblauch zu Hatzbach.
„Telemedizin, Gesundheitsapps, elektronische Patientenakten – die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist ein viel diskutiertes Thema. Die hessische Landesärztekammer will die technologische Entwicklung nicht bremsen. Doch im Interesse der Patienten und auch der Ärzteschaft müssen zunächst alle notwendigen Voraussetzungen für die sichere Speicherung und Übermittlung von Daten geschaffen werden“, mahnt von Knoblauch zu Hatzbach. Auch im Umgang mit Angeboten wie Gesundheitsapps, bei denen die Patienten freiwillig ihre Daten preisgeben, sei Vorsicht geboten. Es könne nicht sichergestellt werden, wer Zugriff auf diese Informationen habe. Im Interesse aller Beteiligten sei auch die Regelung zur Telemedizin, die nach der (Muster-) Berufsordnung der Ärzte als ausschließliche Behandlung nicht erlaubt ist. „Das Fernbehandlungsverbot dient sowohl dem Schutz der Ärzte als auch dem der Patienten. Bei Behandlungen, die ausschließlich über Kommunikationsnetze stattfinden, besteht die Gefahr, dass wichtige Fakten nicht thematisiert werden“, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident. So sei die Telemedizin lediglich eine sinnvolle Ergänzung zur persönlichen Untersuchung, jedoch keinesfalls eine Alternative für das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient. Letztlich komme es bei der Digitalisierung der Gesundheitsbranche immer darauf an, die Balance zwischen Patientenschutz und Wirtschaftsinteresse zu finden.